Gemeinden sind [Teil-]Gemeinschaften von Gläubigen innerhalb der Pfarrei, die sich um Jesus Christus versammeln. Sie haben den Auftrag, in enger Verbundenheit untereinander und in Zusammenarbeit mit der gesamten Pfarrei die Grunddimensionen kirchlichen Lebens zu verwirklichen: die Praxis der gelebten Nächstenliebe (Diakonia), die Bezeugung des Glaubens in Verkündigung und Katechese (Martyria) und die Feier des Glaubens im Gottesdienst (Liturgia) sowie dadurch und dabei den Aufbau und die Vertiefung der Gemeinschaft mit Christus und untereinander (Koinonia).
Die nähere Umschreibung dieser Teilgemeinschaften erfolgt in der Regel nach territorialen Gesichtspunkten, in anderen Fällen (z. B. Gemeinden von Katholiken anderer Muttersprache, Hochschulgemeinden) auch nach personalen oder anderen Gesichtspunkten.
Die bisherigen „Pfarrgemeinden“ lösen sich also nicht einfach in der neuen größeren Pfarrei auf, sondern sie bleiben lebendige Gemeinden innerhalb der größeren Struktur einer neuen Pfarrei. Es ist also ein ausdrückliches Anliegen im Rahmen des Pastoralen Weges, dass Glaube und Kirche weiterhin in Gemeinden vor Ort gelebt und erlebt werden können.
Die Pastoralraumkonferenz benennt in Phase II die Gemeinden des Pastoralraums. Grundsätzlich gilt, dass die bisherigen Pfarreien, die Gemeinden anderer Muttersprache und die Hochschulgemeinden solche Gemeinden sind. Abweichungen von diesem Grundsatz können sinnvoll sein, wenn sich in bisherigen Pfarrgruppen oder -verbünden eine gute Zusammenarbeit etabliert hat, sich bei sehr großen bisherigen Pfarreien die Benennung mehrerer Gemeinden anbietet oder neue Gemeinden entstehen.
Die Pastoralraumkonferenz legt die Benennung der Gemeinden im Rahmen des Pastoralkonzeptes dem Bischof zur Genehmigung vor. Diese Auflistung der Gemeinden kann durch den Pfarreirat später in Abstimmung mit dem Bischof angepasst werden.
Es können nur Gemeinden benannt werden, für die gilt:
- Sie bieten die Gewähr der Dauer, indem sie einen genügend großen und stabilen Kreis von Mitgliedern aufweisen,
- sie gewährleisten im Zusammenwirken mit der Pfarrei einen organisierten und dauerhaften Vollzug der kirchlichen Grundvollzüge,
- es gibt einen Personenkreis, der bereit ist, für diese Gemeinde als Gemeindeausschuss und/oder Gemeindeteam Verantwortung zu übernehmen.