FAQs zum Pastoralen Weg

Ziel des Pastoralen Weges ist es, gute Formen zu finden und zu bewahren, um unseren Glauben zu teilen und gemeinsam unser Christsein zu leben. Das geht nur, wenn wir bevorstehende Herausforderungen anerkennen und neue Ideen entwickeln, mit diesen umzugehen. Wir werden in Zukunft weniger Gläubige, weniger Priester und weniger pastorale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben. Da auch die Einnahmen sinken, müssen wir gut überlegen, wie das Geld verwendet wird.

Daher handeln wir heute, um auch in Zukunft in der Kirche Räume zu haben, in denen wir gut glauben, leben und arbeiten können. Daher werden von 2021 bis spätestens zum Jahr 2030 die derzeit 134 Pfarrgruppen und Pfarreienverbünde im Bistum zu rund 50 Pfarreien zusammengeführt. In diesen neuen Netzwerken soll mehr Miteinander gelebt werden. Zugleich soll Kirche in vielen Gemeinden und Kirchorten möglichst nah erlebbar bleiben.

 

Die neue, größere Pfarrei ist eine Gemeinschaft von mehreren Gemeinschaften. Sie versteht sich als Netzwerk unterschiedlicher Gemeinden und Kirchorte. Sie ist eine Einheit, in der das Pastoralteam und die Verwaltung professionell und effektiv zusammen arbeiten.

Die Pfarrei ist als Kirchengemeinde auch eine Wirklichkeit des Staatskirchenrechtes, eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes.

Der Begriff „Gemeinde“ bezeichnet eine Gemeinschaft von Gläubigen, die sich um Jesus Christus versammelt. In ihr werden alle drei Grundfunktionen kirchlichen Lebens entfaltet: die Praxis der gelebten Nächstenliebe (Diakonia), die Bezeugung des Glaubens in Verkündigung und Katechese (Martyria) und die Feier des Glaubens im Gottesdienst (Liturgia).

Die bisherigen „Pfarrgemeinden“ lösen sich also nicht einfach in der neuen größeren Pfarrei auf, sondern sollen zu Gemeinden innerhalb der größeren Struktur einer neuen Pfarrei werden. Es ist also ein ausdrückliches Anliegen des Pastoralen Weges, dass innerhalb der größer werdenden Struktur Glaube und Kirche weiterhin in lebendigen Gemeinden vor Ort gelebt und erlebt werden kann.

„Kirchort“ ist ein Sammelbegriff für alle Orte, an denen Christen die kirchliche Sendung leben, und die öffentlich wahr- und angenommen werden. Sie sind Erfahrungsorte gelebter Nächstenliebe und Orte von Kirche.

Im Bistum Mainz ist der Begriff Kirchort recht neu. Damit wird die Vielfalt kirchlichen Lebens in den Blick genommen. Gemeinden sind natürlich Kirchorte, aber auch andere kirchliche Einrichtungen, z.B. katholische Kindertagesstätten, katholische Schulen und andere Bildungseinrichtungen, der Religionsunterricht, die Jugendverbände des BDKJ und die anderen kirchlichen Verbände, Ordensgemeinschaften und andere geistlichen Gemeinschaften, Einrichtungen der Altenhilfe, der Kinder- und Jugendhilfe, der Behindertenhilfe, Caritaszentren und Beratungsstellen, Jugend-, Schul- und Studierendenseelsorge, die Krankenhausseelsorge.

Mit Kirchort wird also ausdrücklich nicht nur ein Ort bezeichnet, an dem ein kirchliches Gebäude, wie z. B. eine Kirche oder Kapelle steht, sondern es sind Orte gemeint, an denen sich kirchliches Leben in sehr unterschiedlichen Ausprägungen entfaltet.
Von diesen Kirchorten unterscheiden wir Zellen kirchlichen Lebens innerhalb der Pfarreien, Gemeinden und Kirchorte wie die Familien, Haus- und Gebetskreise, Gruppen und Gremien.

Nein. Die bisherigen Gemeinden können vor Ort bestehen bleiben, sollen sich aber stärker vernetzen. Das kann auch heißen, dass es nicht mehr alle bisher gewohnten Gruppen und Angebote in allen Gemeinden gibt. Was jede Gemeinde ausmacht und was dort geschieht, hängt in großem Maße von den Menschen ab, die sich dort engagieren.

Die Pfarrstrukturen werden jedoch neu geordnet, sodass es am Ende des Pastoralen Weges etwa 50 neue Pfarreien geben wird. Jede Pfarrei wird dabei aus vielfältigen Gemeinden und Kirchorten bestehen.

Die Anzahl der Gottesdienste wird sich am Bedarf orientieren und vor Ort festgelegt. Laut Prognose geht bis 2030 die Zahl der Gottesdienstbesucher*innen um etwa 40 Prozent und die Zahl der Priester um gut 50 Prozent zurück. Daher ist davon auszugehen, dass auch die Zahl der Eucharistiefeiern weniger werden wird. Vor Ort kann sich jedoch eine Vielfalt an gottesdienstlichen Formen entwickeln, wenn Menschen da sind, die diese miteinander feiern wollen.

Ja, wahrscheinlich. Der Zuschuss für Kirchen und andere Gebäude wie Pfarrheime und Pfarrzentren wird deutlich sinken, weil die Einnahmen zurückgehen. Eine Liste mit Objekten, die geschlossen werden soll, gibt es zurzeit nicht. Neben der Schließung von Gebäuden sind auch alternative Nutzungskonzepte denkbar. Die Entscheidung, was mit den Gebäuden passiert, treffen die Verantwortlichen vor Ort, die den Raumbedarf kennen, in enger Absprache mit dem Baudezernat. Dies wird erst nach Abstimmung des pastoralen Konzepts, das bis November 2021 erstellt werden muss, geschehen.

Das Vermögen der bisherigen Pfarreien geht nach deren Auflösung in das Vermögen der neu gegründeten Pfarreien über. Ein Verwaltungsrat wird sich um die finanziellen Belange der neuen Pfarrei kümmern. Bisherige Zweckbindungen finanzieller Mittel bleiben natürlich bestehen. Die konkrete Ausgestaltung wird noch erarbeitet.

Es ist voraussichtlich sinnvoll, die Verwaltungstätigkeiten an einem Ort der zukünftigen Pfarrei zu bündeln. Gleichzeitig wird es auch sinnvoll sein, an weiteren Orten Ansprechpartner*innen und/oder Bürozeiten vorzusehen. Auch hier werden auf der Ebene des Bistums ebenso wie in den Dekanatsprozessen Modelle erarbeitet. Dabei soll die Unterschiedlichkeit der örtlichen Begebenheiten berücksichtigt werden.

Auf der Ebene der neuen Pfarrei wird es ein gemeinsames pastorales Gremium geben, das voraussichtlich „Pfarreirat“ heißen wird. Daneben soll es in den Gemeinden der Pfarrei beispielsweise Ortausschüsse oder Gemeindeleitungsteams geben, die auch als Ansprechpartner*innen vor Ort dienen. Die Kompetenzen und das Miteinander dieser Gremien werden im Bistum und in den Dekanaten momentan noch diskutiert.

Dort, wo sich Menschen finden, wird es vor Ort Ansprechpartner*innen, Ortsausschüsse und/oder Gemeindeleitungsteams geben. Unabhängig davon werden Seelsorger*innen über das zentrale Pfarrbüro erreichbar sein.

Ja. Auf der Ebene der neuen Pfarreien wird es einen gemeinsamen Verwaltungsrat geben. Damit der Verwaltungsrat dem größeren Verantwortungsbereich gerecht werden kann, wird er professionelle Unterstützung von hauptamtlichen Verwaltungskräften erhalten. Daneben soll es in den Gemeinden der Pfarrei Ortausschüsse oder Verantwortliche geben, die voraussichtlich über Teilbudgets verfügen können und sich um Angelegenheiten vor Ort kümmern. Die Kompetenzen und das Miteinander dieser Gremien werden im Bistum und in den Dekanaten momentan noch diskutiert.

Die Dekanate des Bistums Mainz wird es in ihrem jetzigen Zuschnitt nicht mehr geben. Es ist jedoch davon auszugehen, dass es weiterhin eine Ebene zwischen den neuen Pfarreien und dem Bistum geben wird.

Um in den Pfarreien Zeit und Raum für die Seelsorge zu erhalten, wird es in den neuen Einheiten eine Verwaltungsentlastung geben. Hauptamtliche Fachkräfte für Verwaltungstätigkeiten werden Pfarrer und ehrenamtliche Verwaltungsräte unterstützen.

Die Trägerschaft der Kindertagesstätten wird nicht auf die neuen Pfarreien übergehen; derzeit wird im Bistum Mainz ein Modell für eine zentrale Trägerstruktur entwickelt. Ziel ist es, die Verantwortlichen für die Trägerschaft (Pfarrer, Ehrenamtliche, Hauptamtliche) zu entlasten. Gleichzeitig sollen die Finanzierung, die Personalverwaltung sowie die pädagogische Qualität dauerhaft gesichert und die Verwaltungsprozesse optimiert werden. Katholische Kitas sind und bleiben aber Kirchorte. Die pastorale Begleitung der Kitas und Familienzentren, die zentrale Orte von Familienpastoral sind, ist eine wichtige Aufgabe der Pastoralteams in den Pfarreien.

Glauben teilen hat immer auch eine ökumenische Perspektive. Daher sind die Dekanate aufgerufen, in ihren Prozessen auch Vertreter*innen der evangelischen Kirchen und anderer Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) zu beteiligen. Auch bei gemeinsamer Nutzung von Gebäuden, beispielsweise Pfarrzentren, kann es sinnvoll sein, über eine Zusammenarbeit mit der evangelischen Kirche nachzudenken.

Die Pfarrgemeinderäte spielen beim Pastoralen Weg eine wichtige mitgestaltende Rolle. Aufgabe der Pfarrgemeinderäte ist es, darüber mit zu beraten, wie die Kirche der Zukunft vor Ort aussehen kann. Dazu gehören Fragen nach den Bedarfen, wie das Gemeindeleben vor Ort strukturiert und gestaltet sein kann und welche pastoralen Ziele und Schwerpunkte im Blick sein müssen. Die Ergebnisse dieser Beratungen werden über den PGR-Vorstand in die Dekanats-Projektteams transportiert. Dadurch fließen sie als Impulse, Fragen und Vorschläge in den Beratungsprozess im Dekanat ein.

Bis zum November 2021 sind die Dekanate aufgefordert, pastorale Konzepte für den Bereich des jeweiligen Dekanates zu formulieren. Dazu gehören inhaltliche pastorale Ziele und Schwerpunkte, aber auch strukturelle Entscheidungen, wie z.B. der Zuschnitt der neuen Pfarreien oder Vorschläge für mögliche Leitungsmodelle. Im Laufe dieses Prozesses wird es einen intensiven Austausch der Dekanate mit der Bistumsleitung geben. Der Bischof prüft dann die fertigen Konzepte und setzt sie nach Rücksprache mit den Dekanaten ggf. modifiziert in Kraft. Darauf folgt die Phase der Umsetzung dieser Konzepte.

Die Entwicklung der inhaltlichen und strukturellen Pastoralkonzepte liegt in der Hand der unterschiedlichen Prozessgremien in den Dekanaten (Dekanatsprojektteam, Dekanatsversammlung, Arbeitsgruppen…). Die Gremien werden von Prozessberater*innen begleitet. Ein regelmäßiger Austausch mit der Bistumsleitung und den Verantwortlichen für den Pastoralen Weg im Bischöflichen Ordinariat sorgt für eine größtmögliche Transparenz und Vernetzung.