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Jugendrat

In Phase II wird über die Jugendversammlungen auch die Beteiligung der Jugendvertretung in der Pastoralraumkonferenz geregelt. Insbesondere der Auftrag der Pastoralraumkonferenzen, das Pastoralkonzept zu erstellen, braucht die kontinuierliche Rückbindung der Jugendvertreterinnen und -vertreter an regelmäßige Jugendversammlungen.

Diese gewählten Jugendvertreterinnen und -vertreter bilden gemeinsam den Jugendrat. Sie können ihrerseits weitere Vertreterinnen und Vertreter der Verbände und anderer Kirchorte zur Mitarbeit hinzuziehen und berufen.

Alle Mitglieder des Jugendrates sind auch zur Teilnahme an der Pastoralraumkonferenz berechtigt. Damit ist verbindlich eine starke Beteiligung der Jugendlichen gewährleistet.

Danke allen, die sich einsetzen!

Für Fragen oder Anregungen wendet euch bitte  an bdkj-bja-ehrenamt[at]bistum-mainz.de

Generell fündig zum Thema werden Sie auf den Seiten des BJA/BDKJ:
https://bistummainz.de/jugend/thema/mitgestalten/