Nach der aktuellen Coronabekämpfungsverordnung und der Anordnung des Bistums Mainz ist zwischen Gottesdiensten auch im Außenbereich ein Zeitraum von mindestens einer Stunde zwischen Ende und Anfang des nächsten Gottesdienstes freizuhalten. Deshalb müssen die Kinderkrippenfeiern um 15:45 Uhr und um 17:15 Uhr entfallen. Aus organisatorischen Gründen finden die beiden Kinderkrippenfeiern um 15:00 und 16.30 im Pfarrgarten in Klein-Winternheim statt.
Gabriele Krämer-Kost