Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen (anderer Anbieter)
Die Teilnahme an Fortbildungsangeboten anderer Anbieter kann durch das Bistum gefördert werden - in Form von Dienstbefreiung und finanzieller Bezuschussung.
Auf Vorschlag des Fortbildungscontrollings befindet der Dienstgeber über den Antrag. Je nach dienstlichem Interesse werden verschiedene Anteile erstattet.