Trägerstrukturen

Im Bistum Mainz sind überwiegend die Kirchengemeinden die Träger der Kindertageseinrichtungen. Sie leiten mit viel Einsatz und Engagement ein mittelständiges Unternehmen und sind unter anderem verantwortlich für

  • Organisations- und Dienstleistungsentwicklung
  • Personalmanagement
  • Finanzmanagement
  • Bau und Sachausstattung
  • Qualitätsmanagement
  • Familienorientierung und Elternbeteiligung
  • Gemeinwesenorientierte Vernetzung und Kooperation
  • Konzeption und Konzeptionsentwicklung
  • Bedarfsermittlung und Angebotsplanung
  • Präventionsarbeit
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Verantwortung für die Einbindung der Einrichtung in die Kirchengemeinde
  • Pastorale Begleitung

Kirchengemeinden können sich bei der Führung von Kindertagesstätten für folgende unterstützende Optionen entscheiden:

  • durch eigene Gremien (VR/PGR)
  • durch Kita- Beauftragte/r
  • durch Kita- Bevollmächtigte/n in der Pfarrei
  • NEU: durch Geschäftsträger (Bistumsmitarbeiter)

Die Anforderungen an den Betrieb einer Kindertageseinrichtung sind in den vergangenen Jahren stetig angewachsen. Die bisherigen Trägerstrukturen stoßen häufig an Grenzen. Um aber weiterhin die hochwertige Arbeit in unseren Einrichtungen unterstützen und gewährleisten zu können und die Einrichtungen weiter in Trägerschaft der örtlichen Kirchengemeinden zu belassen, stellt das Bistum den Trägern von Kindertageseinrichtungen Entlastung zur Verfügung:
Ist eine haupt- oder ehrenamtliche Wahrnehmung der Trägeraufgaben nicht möglich, kann für die nachfolgend genannten, einzeln durch die Kirchengemeinde wählbaren Module ein sogenannter „Geschäftsträger" bestellt werden. Dieser übernimmt mit entsprechenden Vollmachten versehen die beschriebenen Aufgaben des Trägers.

Die Kirchengemeinden können bis zu 4 Modulen zu ihrer Entlastung auswählen.

Modul I: Personal
Übernahme der Personalverantwortung, Vorgesetzter für die Mitarbeiter

Modul II: Finanzen
Vollzug des beschlossenen Haushaltsplanes, Anweisungsbefugt für Ausgaben, Beantragung von Fördermitteln, Kontakt zur Kommune in Finanzierungsfragen (ggf. mit Ordinariat, neben Rechenstelle in Abrechnungsfragen), Trägervertretung in kommunalem Kita-Ausschuss

Modul III: Gebäude- und Außenanlagen
Durchführung der beschlossenen Baumaßnahme, selbstständige Durchführung und Koordination von Maßnahmen zum Unterhalt von Gebäude und Außenanlage

Modul IV: Leistungsprofil und Qualitätsmanagement
Umsetzung des Leitbildes in der Einrichtung überwachen, z.B. Einrichtung bei katholischer Profilbildung/ Familienorientierung begleiten, Inkraftsetzen von Prozessbeschreibungen aus der Einrichtung, Einhalten des Schutzkonzeptes/Präventionsgedanke überwachen, Festlegen von Schließzeiten.

Folgende sieben Kernbereiche verbleiben ausschließlich bei der Kirchengemeinde:

  • Verantwortung für die Einbindung der Einrichtung in die Kirchengemeinde
  • Pastorale Begleitung
  • Kindergartenkonzeption/Leitbild (damit auch Änderungen des Angebotes)
  • Einstellung/Entlassung der Leiterin
  • Kündigung eines Betreuungsvertrages
  • Verabschiedung des Haushaltsplanes
  • Entscheidung über die Durchführung von Baumaßnahmen