Im Bistum Mainz sind überwiegend die Kirchengemeinden die Träger der Kindertageseinrichtungen. Sie leiten mit viel Einsatz und Engagement ein mittelständiges Unternehmen und sind unter anderem verantwortlich für
Kirchengemeinden können sich bei der Führung von Kindertagesstätten für folgende unterstützende Optionen entscheiden:
Die Anforderungen an den Betrieb einer Kindertageseinrichtung sind in den vergangenen Jahren stetig angewachsen. Die bisherigen Trägerstrukturen stoßen häufig an Grenzen. Um aber weiterhin die hochwertige Arbeit in unseren Einrichtungen unterstützen und gewährleisten zu können und die Einrichtungen weiter in Trägerschaft der örtlichen Kirchengemeinden zu belassen, stellt das Bistum den Trägern von Kindertageseinrichtungen Entlastung zur Verfügung:
Ist eine haupt- oder ehrenamtliche Wahrnehmung der Trägeraufgaben nicht möglich, kann für die nachfolgend genannten, einzeln durch die Kirchengemeinde wählbaren Module ein sogenannter „Geschäftsträger" bestellt werden. Dieser übernimmt mit entsprechenden Vollmachten versehen die beschriebenen Aufgaben des Trägers.
Modul I: Personal
Übernahme der Personalverantwortung, Vorgesetzter für die Mitarbeiter
Modul II: Finanzen
Vollzug des beschlossenen Haushaltsplanes, Anweisungsbefugt für Ausgaben, Beantragung von Fördermitteln, Kontakt zur Kommune in Finanzierungsfragen (ggf. mit Ordinariat, neben Rechenstelle in Abrechnungsfragen), Trägervertretung in kommunalem Kita-Ausschuss
Modul III: Gebäude- und Außenanlagen
Durchführung der beschlossenen Baumaßnahme, selbstständige Durchführung und Koordination von Maßnahmen zum Unterhalt von Gebäude und Außenanlage
Modul IV: Leistungsprofil und Qualitätsmanagement
Umsetzung des Leitbildes in der Einrichtung überwachen, z.B. Einrichtung bei katholischer Profilbildung/ Familienorientierung begleiten, Inkraftsetzen von Prozessbeschreibungen aus der Einrichtung, Einhalten des Schutzkonzeptes/Präventionsgedanke überwachen, Festlegen von Schließzeiten.