Am 26. März 2025 wurden von der Deutschen UNESCO-Kommission die neuen Einträge im Bundesweiten Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes (https://www.unesco.de/orte/immaterielles-kulturerbe/) nach Entscheidung durch die Kultusministerkonferenz der Länder veröffentlicht. Damit ist auch das zweite große Musikinstrument, die Glocke, neben der Orgel in dieses Register aufgenommen worden.
Hier finden Sie die offiziellen Verlautbarungen der deutschen UNESCO-Kommission und der Deutschen Bischofskonferenz.