Glockenguss und Glockenmusik in das Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes der Bundesrepublik Deutschland eingetragen

Kirchen freuen sich über Würdigung von Glockenguss-Tradition und Glockenmusik als Immaterielles Kulturerbe

Worms_Liebfrauen_ Glocke es_01 (c) Bistum Mainz
Worms_Liebfrauen_ Glocke es_01
Datum:
Mi. 2. Apr. 2025
Von:
Dr. Achim Seip

Am 26. März 2025 wurden von der Deutschen UNESCO-Kommission die neuen Einträge im Bundesweiten Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes (https://www.unesco.de/orte/immaterielles-kulturerbe/) nach Entscheidung durch die Kultusministerkonferenz der Länder veröffentlicht. Damit ist auch das zweite große Musikinstrument, die Glocke, neben der Orgel in dieses Register aufgenommen worden.

Hier finden Sie die offiziellen Verlautbarungen der deutschen UNESCO-Kommission und der Deutschen Bischofskonferenz.