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FAQs zum Pastoralen Weg

Ziel des Pastoralen Weges ist es, gute Formen zu finden und zu bewahren, um unseren Glauben zu teilen und gemeinsam unser Christsein zu leben. Das geht nur, wenn wir Herausforderungen anerkennen und neue Ideen entwickeln, mit diesen umzugehen. Wir werden in Zukunft weniger Gläubige, weniger Priester und weniger pastorale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben. Da auch die Einnahmen sinken, müssen wir gut überlegen, wie das Geld verwendet wird.

Daher handeln wir heute, um auch in Zukunft in der Kirche Räume zu haben, in denen wir gut glauben, leben und arbeiten können. Daher werden von 2021 bis spätestens zum Jahr 2030 die 134 Pfarrgruppen und Pfarreienverbünde im Bistum nach und nach zu 46 Pfarreien zusammengeführt; die ersten fünf Pfarreien wurden zum 01.01.2024 gegründet. In diesen neuen Netzwerken soll mehr Miteinander gelebt werden. Zugleich soll Kirche in vielen Gemeinden und Kirchorten möglichst nah erlebbar bleiben.

Die neue, größere Pfarrei ist eine Gemeinschaft von mehreren Gemeinschaften. Sie versteht sich als Netzwerk unterschiedlicher Gemeinden und Kirchorte. Sie ist eine Einheit, in der das Pastoralteam und die Verwaltung professionell und effektiv zusammen arbeiten.

Die Pfarrei ist als Kirchengemeinde auch eine Wirklichkeit des Staatskirchenrechtes, eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes.

Der Begriff „Gemeinde“ bezeichnet eine Gemeinschaft von Gläubigen, die sich um Jesus Christus versammelt. In ihr werden alle drei Grundfunktionen kirchlichen Lebens entfaltet: die Praxis der gelebten Nächstenliebe (Diakonia), die Bezeugung des Glaubens in Verkündigung und Katechese (Martyria) und die Feier des Glaubens im Gottesdienst (Liturgia).

Die bisherigen „Pfarrgemeinden“ lösen sich also nicht einfach in der neuen größeren Pfarrei auf, sondern sollen zu Gemeinden innerhalb der größeren Struktur einer neuen Pfarrei werden. Es ist also ein ausdrückliches Anliegen des Pastoralen Weges, dass innerhalb der größer werdenden Struktur Glaube und Kirche weiterhin in lebendigen Gemeinden vor Ort gelebt und erlebt werden kann.

„Kirchort“ ist ein Sammelbegriff für alle Orte, an denen Christen die kirchliche Sendung leben, und die öffentlich wahr- und angenommen werden. Sie sind Erfahrungsorte gelebter Nächstenliebe und Orte von Kirche.

Im Bistum Mainz ist der Begriff Kirchort recht neu. Damit wird die Vielfalt kirchlichen Lebens in den Blick genommen. Gemeinden sind natürlich Kirchorte, aber auch andere kirchliche Einrichtungen, z.B. katholische Kindertagesstätten, katholische Schulen und andere Bildungseinrichtungen, der Religionsunterricht, die Jugendverbände des BDKJ und die anderen kirchlichen Verbände, Ordensgemeinschaften und andere geistlichen Gemeinschaften, Einrichtungen der Altenhilfe, der Kinder- und Jugendhilfe, der Behindertenhilfe, Caritaszentren und Beratungsstellen, Jugend-, Schul- und Studierendenseelsorge, die Krankenhausseelsorge.

Mit Kirchort wird also ausdrücklich nicht nur ein Ort bezeichnet, an dem ein kirchliches Gebäude, wie z. B. eine Kirche oder Kapelle steht, sondern es sind Orte gemeint, an denen sich kirchliches Leben in sehr unterschiedlichen Ausprägungen entfaltet.
Von diesen Kirchorten unterscheiden wir Zellen kirchlichen Lebens innerhalb der Pfarreien, Gemeinden und Kirchorte wie die Familien, Haus- und Gebetskreise, Gruppen und Gremien.

Nein. Die bisherigen Gemeinden können vor Ort bestehen bleiben, sollen sich aber stärker vernetzen. Das kann auch heißen, dass es nicht mehr alle bisher gewohnten Gruppen und Angebote in allen Gemeinden gibt. Was jede Gemeinde ausmacht und was dort geschieht, hängt in großem Maße von den Menschen ab, die sich dort engagieren.

Die Pfarrstrukturen werden jedoch neu geordnet, sodass es am Ende des Pastoralen Weges 46 neue Pfarreien geben wird. Jede Pfarrei wird dabei aus vielfältigen Gemeinden und Kirchorten bestehen.

Die Anzahl der Gottesdienste wird sich am Bedarf orientieren und vor Ort festgelegt. Laut Prognose geht bis 2030 die Zahl der Gottesdienstbesucher*innen um etwa 40 Prozent und die Zahl der Priester um gut 50 Prozent zurück. Daher ist davon auszugehen, dass auch die Zahl der Eucharistiefeiern weniger werden wird. Vor Ort kann sich jedoch eine Vielfalt an gottesdienstlichen Formen entwickeln, wenn Menschen da sind, die diese miteinander feiern wollen.

Dort, wo sich Menschen finden, wird es vor Ort Ansprechpartner*innen, Gemeindeausschüsse und/oder Gemeindeteams geben. Unabhängig davon werden Seelsorgerinnen und Seelsorger über das zentrale Pfarrbüro erreichbar sein.

Ja, wahrscheinlich. Der Zuschuss für Kirchen und andere Gebäude wie Pfarrheime und Pfarrzentren wird deutlich sinken, weil die Einnahmen zurückgehen. Eine Liste mit Objekten, die geschlossen werden soll, gibt es zurzeit nicht. Neben der Schließung von Gebäuden sind auch alternative Nutzungskonzepte denkbar. Die Entscheidung, was mit den Gebäuden passiert, treffen die Verantwortlichen vor Ort, die den Raumbedarf kennen, in enger Absprache mit dem Baudezernat

Die jährlich veröffentlichte kirchliche Statistik macht deutlich: die katholischen Christinnen und Christen werden weniger, auch im Bistum Mainz. Das hat viele Konsequenzen – auch für den Gebäudebestand der Kirche. Im Rahmen des Pastoralen Wegs sind die Pastoralräume aufgefordert, ein Gebäudekonzept vorzulegen. Dabei werden sich die Pastoralräume bzw. neuen Pfarreien auch von Gebäuden trennen müssen.

Die Gebäude im Bistum Mainz, insbesondere die Kirchen, sind für viele Christinnen und Christen ein wertvoller Schatz. Sie sind mit Emotionen verbunden, sie sind Heimatorte ihres Glaubens: Dort fanden Taufen, Erstkommunionfeiern oder Hochzeiten statt. Sie haben auch kunsthistorisch und architektonisch einen hohen Wert. Aber: Die Zahl der Katholikinnen und Katholiken geht stark zurück, Kirchensteuereinnahmen werden deswegen geringer und folglich werden auch für den Erhalt kirchlicher Gebäude in Zukunft weniger Ressourcen zur Verfügung stehen. Es braucht also eine Anpassung des Gebäudebestands an den reduzierten Bedarf und die wirtschaftlichen Möglichkeiten. Auch im Bistum Mainz.

Im Bistum Mainz sollen möglichst viele Kirchen erhalten bleiben. Die notwendigen Einsparungen werden über unterschiedliche Erhaltungs- und Nutzungsqualitäten erreicht. Diese sind in drei Kategorien beschrieben. Je nach Kategorie wird der Bauaufwand unterschiedlich bezuschusst. Eine vierte Kategorie steht für die Abgabe des Gebäudes aus der wirtschaftlichen Belastung der Pfarrei. Über die gesamte Fläche des Bistums wird so der Unterhaltungsaufwand der Kirchengebäude um ein Drittel reduziert. Aufgrund der Größe eines Pastoralraums und des derzeitigen Gebäudebestands ergeben sich allerdings sehr unterschiedliche Reduzierungsquoten.

Die Haupt- und Ehrenamtlichen vor Ort kennen die lokale Situation am besten und können aus diesem Wissen heraus fundierte Vorschläge entwickeln. Diese Arbeit leistet im Pastoralraum in erster Linie die Projektgruppe Gebäude und bringt die Ergebnisse nach Abstimmung mit anderen Projektgruppen und dem Bischöflichen Ordinariat in die Pastoralraumkonferenz. Zur Unterstützung dieser Konzepterarbeitung stehen (zum Teil individualisierte) Arbeitshilfen zur Verfügung: https://kurzelinks.de/gzfa. Diese sollen eine möglichst objektive Beurteilung ermöglichen.

Wenn eine Kirche profaniert wird, endet deren exklusive kirchliche Nutzung. Sichtbare Zeichen sind die Entfernung der Reliquien und das Ende der Aufbewahrung der Eucharistie. Dafür ist entsprechend der Kirchweihe ein bestimmter Ritus vorgesehen. Die liturgische Kommission des Bistums Mainz hat dazu eine Empfehlung erarbeitet, Informationen finden Sie hier: https://kurzlinks.de/vimi. Auch von der Deutschen Bischofskonferenz gibt es dazu eine Arbeitshilfe: https://kurzelinks.de/ef21 

Die Anzahl der Pfarrhäuser ergibt sich aus dem zukünftigen Bedarf an Dienstwohnungen und Büroräumen. Ehemalige, nicht mehr für Dienstwohnungen oder Pfarrbüros benötigte Pfarrhäuser sollen vermietet oder verkauft werden.

Im gesamten Bistum soll die Pfarrheimfläche um 50 Prozent reduziert werden. Auch hier gibt es je nach Pastoralraumgröße und Gebäudebestand sehr unterschiedliche Reduzierungsquoten. Insbesondere auf die Situation von Diaspora-Gemeinden wird hier Rücksicht genommen. Kooperationen mit anderen Partnern (Kommune, evangelische Kirchengemeinden) sollen angestrebt, Räume auch angemietet werden.

Ja, fünf so genannte Pilot-Pastoralräume wurden zum 1. Januar 2024 als Pfarrei neu gegründet, und die Gebäudekonzepte wurden im Vorfeld vorgelegt und genehmigt. Dies sind die neuen Pfarreien: Hl. Edith Stein (Einhausen-Lorsch), St. Maria Magdalena (Ingelheim), Hl. Johannes XXIII. (Viernheim), Hl. Familie (Langen-Egelsbach-Erzhausen) und St. Franziskus (Offenbach). Zum 1. Januar 2025 werden neun weitere Pastoralräume zu neuen Pfarreien. Diese haben im Frühjahr Gebäudekonzepte zur Prüfung vorgelegt und entsprechend den Rückmeldungen des Bistums wird derzeit in den Pastoralräumen die genaue Abstimmung vorgenommen. Diese Pastoralräume sind: Bensheim-Zwingenberg, Bingen, Heppenheim, Mainz-Nordwest, Rhein-Selz, Rheinhessen-Mitte, Südliches Ried, Vogelsberg-Nord und Wetterau-Ost.

Es ist voraussichtlich sinnvoll, die Verwaltungstätigkeiten an einem Ort der zukünftigen Pfarrei zu bündeln. Gleichzeitig wird es auch sinnvoll sein, an weiteren Orten Ansprechpersonen und/oder Bürozeiten vorzusehen. Auch hier werden auf der Ebene des Bistums ebenso wie in den Pastoralräumen Modelle erarbeitet. Dabei soll die Unterschiedlichkeit der örtlichen Begebenheiten berücksichtigt werden.

Auf der Ebene der neuen Pfarrei wird es ein gemeinsames pastorales Gremium, den Pfarreirat, geben. Daneben soll es in den Gemeinden der Pfarrei beispielsweise Gemeindeausschüsse oder Gemeindeteams geben, die auch als Ansprechpersonen vor Ort dienen. Die Kompetenzen und das Miteinander dieser Gremien werden im Bistum und in den Dekanaten momentan noch diskutiert.

Das Vermögen der bisherigen Pfarreien geht nach deren Auflösung in das Vermögen der neu gegründeten Pfarreien über. Ein Verwaltungsrat wird sich um die finanziellen Belange der neuen Pfarrei kümmern. Bisherige Zweckbindungen finanzieller Mittel bleiben natürlich bestehen. Die Pastoralraumkonferenzen verabschieden einen Entwurf für den ersten Wirtschaftsplan der neuen Pfarrei.

Ja. Auf der Ebene der neuen Pfarreien wird es einen gemeinsamen Verwaltungsrat geben. Damit der Verwaltungsrat dem größeren Verantwortungsbereich gerecht werden kann, wird er professionelle Unterstützung von hauptamtlichen Verwaltungsleitungen erhalten.

Verantwortlichen in den Gemeinden kann über Beauftragung oder Bevollmächtigung durch den Kirchenverwaltungsrat Mitverantwortung an den finanziellen Ressourcen und gemeindlichen Gebäuden übertragen werden.

Um in den Pfarreien Zeit und Raum für die Seelsorge zu erhalten, wird es in den neuen Einheiten eine Verwaltungsentlastung geben. Hauptamtliche Verwaltungsleitungen werden Pfarrer und ehrenamtliche Verwaltungsräte unterstützen.

Die Trägerschaft der Kindertagesstätten wird nicht auf die neuen Pfarreien übergehen. Um die Verantwortlichen für die Trägerschaft (Pfarrer, Ehrenamtliche, Hauptamtliche) zu entlasten, wurde die Kita-Trägergesellschaft Unikathe errichtet. Gleichzeitig sollen damit die Finanzierung, die Personalverwaltung sowie die pädagogische Qualität dauerhaft gesichert und die Verwaltungsprozesse optimiert werden.

Katholische Kitas sind und bleiben aber Kirchorte. Die pastorale Begleitung der Kitas und Familienzentren, die zentrale Orte von Familienpastoral sind, ist eine wichtige Aufgabe der Pastoralteams in den Pfarreien.

Glauben teilen hat immer auch eine ökumenische Perspektive. Daher sind die Pastoralräume aufgerufen, in ihren Prozessen auch Vertreterinnen und Vertreter der evangelischen Kirchen und anderer Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) zu beteiligen. Auch bei gemeinsamer Nutzung von Gebäuden, beispielsweise Pfarrzentren, kann es sinnvoll sein, über eine Zusammenarbeit mit der evangelischen Kirche nachzudenken.

Die Entwicklung der inhaltlichen und strukturellen Pastoralkonzepte liegt in der Hand der unterschiedlichen Prozessgremien in den Pastoralräumen (Projekt- und Arbeitsgruppen, Pastoralraumkonferenz, Steuerungsgruppe…). Ein regelmäßiger Austausch mit der Bistumsleitung und den Verantwortlichen für den Pastoralen Weg im Bischöflichen Ordinariat sorgt für eine größtmögliche Transparenz und Vernetzung.

Grundlagentexte zum Pastoralen Weg (Worte des Bischofs, Handreichung, Infoflyer…) finden Sie hier.

Verschiedene Angebote sowie Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie hier.