Das KDG regelt für kirchliche Einrichtungen den Umgang mit personenbezogenen Daten, mit dem Ziel, die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen zu schützen.
In den Kirchengemeinden und angegliederten Einrichtungen wurde bereits vieles umgesetzt und auf den Weg gebracht. Doch bleiben weiterhin Fragen und Verunsicherungen bei Hauptberuflichen und Verwaltungsangestellten. Welche Maßnahmen müssen noch ergriffen werden? Wann sind welche personenbezogenen Daten und wie aufzuheben oder zu vernichten? Was ist ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten? Neben einer überblicksmäßigen Darstellung des KDG sollen vor allem Antworten auf Ihre Fragen und Hinweise zu einer praxistauglichen Umsetzung gegeben und im gemeinsamen Austausch Lösungen gefunden werden.
Ziele:
Inhalte:
Zielgruppe: |
Mitarbeitende in den Kirchengemeinden und KiTas |
Termin(e): |
13.12.23, 9:30-16:30 Uhr |
Ort: |
Stabsstelle Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Weißliliengasse 2d 55116 Mainz |
Referent: |
Michaela Beierdorf [Beautragte für den Datenschutz in den Kirchengemeinden] |
Kursbegleitung: |
Tim Bernhöft [Referent Personalentwicklung] |
Kosten: |
keine |
Anmeldung: |
Bistum Mainz – Abteilung Fortbildung und. Beratung |
Weitere Informationen: |
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