Die Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des TVöD-Kommunen sind für viele Mitarbeitende nur schwer verständlich. Der TVöD stellt hohe Ansprüche und Herausforderungen an Personalverantwortliche und Mitarbeiter:innenvertretungen. Diese und interessierte Kolleginnen und Kollegen fragen häufig, warum das so sein muss. Das Seminar gibt Antworten und Ausblicke insbesondere zum neugestalteten Eingruppierungsrecht und zur Frage von Stellenbeschreibungen und -bewertungen.
Personalverantwortliche und Mitarbeiter:innenvertretungen müssen sich durch den Dschungel der AVO Freiburg den passenden Weg bahnen. Oftmals ist dies den Mitarbeiter;innenn schwer zu erläutern. Der TVöD-VKA legt die Arbeitsbedingungen verbindlich fest. Sie enthalten unter anderem Bestimmungen bei der Frage der Eingruppierung und somit auch über die Höhe des Entgelts (Abschnitt III).
Seminarinhalte für den Infotag:
- Eröffnung und Begrüßung sowie Einführung in das Seminar (Methodik und Inhalt)
- Praktische Erfahrungen im Umgang mit dem Eingruppierungsrecht des kirchlichen Dienstes
- Grundsatz der Tarifautomatik nach den Regeln des Abschnitt III TVöD-VKA i.V.m. der Anlage 1 zum TVöD-VKA
- System der auszuübenden Tätigkeit
- Begriff des Arbeitsvorgangs
- Die Tätigkeitsmerkmale der Anlage 1 zur TVöD-VKA (Entgeltordnung)
- Umsetzung in die kirchliche Arbeitvertragsrichtlinien des TVöD-VKA insbes. vor dem Hintergrund von Stellenbeschreibungen und -bewertungen.
Zielgruppe: |
MAV-Mitglieder:innen der AG Schulen |
Termin(e): |
18.07.2023 |
Ort: |
Erbacher Hof, Mainz |
Referent: |
Rainer Müller |
Kosten: |
Kein Eigenanteil |
Anmeldung: |
Bistum Mainz – Abteilung Fortbildung und. Beratung |
MAV AG Schulen "Grundlagen des Eingruppierungsrechts nach TVöD-Kommunen" | Präsenzkurs | 2023 MAV 004
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