MAV AG Schulen "Grundlagen des Eingruppierungsrechts nach TVöD-Kommunen" | Präsenzkurs | 2023 MAV 004

Anmeldeschluss: 07.07.2024

Datum:
Dienstag, 18. Juli 2023 9:00 - 16:30
Art bzw. Nummer:
2023MAV004
Ort:
Tagungszentrum Erbacher Hof Mainz
Grebenstraße 24
55116 Mainz

Die Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des TVöD-Kommunen sind für viele Mitarbeitende nur schwer verständlich. Der TVöD stellt hohe Ansprüche und Herausforderungen an Personalverantwortliche und Mitarbeiter:innenvertretungen. Diese und interessierte Kolleginnen und Kollegen fragen häufig, warum das so sein muss. Das Seminar gibt Antworten und Ausblicke insbesondere zum neugestalteten Eingruppierungsrecht und zur Frage von Stellenbeschreibungen und -bewertungen.

Personalverantwortliche und Mitarbeiter:innenvertretungen müssen sich durch den Dschungel der AVO Freiburg den passenden Weg bahnen. Oftmals ist dies den Mitarbeiter;innenn schwer zu erläutern. Der TVöD-VKA legt die Arbeitsbedingungen verbindlich fest. Sie enthalten unter anderem Bestimmungen bei der Frage der Eingruppierung und somit auch über die Höhe des Entgelts (Abschnitt III).

Seminarinhalte für den Infotag:

- Eröffnung und Begrüßung sowie Einführung in das Seminar (Methodik und Inhalt)
- Praktische Erfahrungen im Umgang mit dem Eingruppierungsrecht des kirchlichen Dienstes
- Grundsatz der Tarifautomatik nach den Regeln des Abschnitt III TVöD-VKA i.V.m. der Anlage 1 zum TVöD-VKA
- System der auszuübenden Tätigkeit
- Begriff des Arbeitsvorgangs
- Die Tätigkeitsmerkmale der Anlage 1 zur TVöD-VKA (Entgeltordnung)
- Umsetzung in die kirchliche Arbeitvertragsrichtlinien des TVöD-VKA insbes. vor dem Hintergrund von Stellenbeschreibungen und -bewertungen.

 

 

 

 

Zielgruppe:

MAV-Mitglieder:innen der AG Schulen

Termin(e):

18.07.2023

Ort:

Erbacher Hof, Mainz

Referent:

Rainer Müller

Kosten:

Kein Eigenanteil

Anmeldung:

Bistum Mainz – Abteilung Fortbildung und. Beratung
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