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Hinweise für die Kirchengemeinden im Bistum Mainz

Die Kirchengemeinden sind verpflichtet, eine beabsichtigte Anschaffung, Restaurierung, Erweiterung, Neubau oder Reparatur einer Orgel oder eines Geläuts der Abteilung Orgeln und Glocken anzuzeigen. Diese ist in Zusammenarbeit mit den Orgel- und Glockensachverständigen beratend und koordinierend tätig, nicht aber für die Genehmigung zuständig. Die Beratung durch die im Auftrag des Bistums Mainz tätigen Orgel- und Glockensachverständigen ist für die Kirchengemeinden kostenlos.

Sollte eine Renovierungsmaßnahme im Kircheninnenraum oder am Kirchturm geplant sein, ist die Abteilung Orgeln und Glocken schon im Vorfeld in die Beratungen und Planungen mit einzubeziehen.

 

Wie lüftet man eine Kirche richtig?

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Wie und wann lüftet man eine Kirche richtig, ohne dabei durch Feuchtigkeit den Innenraum zu schädigen? Der Film vom Bistum Hildesheim zeigt, was man beachten muss.

Wie heizt man eine Kirche richtig?

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Wie heizt man eine Kirche richtig, ohne die Orgel, Bilder und Heiligenfiguren zu schädigen? Der Film zeigt, was man beachten muss. Eine Video zum Thema aus dem Bistum Hildesheim 

Wichtig zu wissen

Neubauten, Umbauten, Reinigungen, Reparaturen oder Restaurierungen sind Baumaßnahmen, die vom Bischöflichen Ordinariat genehmigt werden müssen, gemäß § 17 Kirchenvermögenverwaltungsgesetz (KVVG). Dem Genehmigungsantrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  1. Bauantrag B mit Finanzierungsplan
  2. Tariftreueerklärung (ab einer Bausumme von 20.000,00 €)
  3. Protokollauszug des Verwaltungsratsbeschlusses gem. § 13 KVVG.
  4. Stellungnahme des Pfarrgemeinderats
  5. Stellungnahme der Pastoralraumkonferenz
  6. Gutachten des Orgel- oder Glockensachverständigen inkl. Auswertung der Angebote (Preisspiegel)
  7. Stellungnahme des Orgel- oder Glockensachverständigen zur Auftragsvergabe.
  8. Angebot des ausgewählten Orgelbauers oder der Glockenfirma
  9. Relevante Korrespondenzen.

Die Maßnahme ist genehmigungsfähig, wenn wenigstens 2/3 der veranschlagten Kosten als vorhanden nachgewiesen werden können.

Bei einer Bausumme von über 50.000,00 € muss zunächst ein A-Antrag gestellt werden. 

Die Unterlagen sind vollständig an die Abteilung Orgeln und Glocken zu schicken (Adresse s.o.). Nach einer ersten Prüfung erfolgt von dort die Weiterleitung an die für die Genehmigung zuständigen Stellen im Bischöflichen Ordinariat (Bauamt, Finanzdezernat, Rechtsabteilung, Verwaltungsausschuss).