Grundsätzlich zur Aufführung von Musik und der Vervielfältigung von Noten:
Die tägliche Praxis zeigt immer wieder aufs Neue, dass im Bereich des Urheberrechts von musikalischen Werken und Texten bei Chören und Ensembles eine große Unsicherheit herrscht.
Grundsätzlich gilt zunächst, dass alle Werke bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers urheberrechtlich geschützt sind.
Die auf dieser Seite zum downloaden bereitgestellten Dokumente vermitteln einen aktuellen Überblick über die rechtlichen Grundlagen und Regelungen. Für Musik in Gottesdiensten, geistlichen Abendmusiken und gottesdienstähnlichen Veranstaltungen und den Abdruck von Musikstücken in Liederheften für Gottesdienste existiert ein Rahmenvertrag aller deutschen Diozösen mit der GEMA und der VG Musikedition.
Für Konzerte und Feiern in den Pfarreien gelten gesonderte Regelungen.
Für Chöre ist das Kopieren von Noten für das mehrmalige Aufführen von Musik generell verboten.
Inzwischen gibt es - neben legalen Internetportalen, bei denen Noten kostenfrei zur Verfügung stehen - auch Verlage, die Noten, gerade Chorblätter, Lieder oder Liedtexte, direkt auf ihrer eigenen Homepage zum kostenpflichtigen Download anbieten.
Für Abdrucke oder Vervielfältigungen einzelner Stücke erteilen Verlage auch eine Abdruckgenehmigung. Hierzu sind die Verlage in jedem Fall direkt anzufragen.
Die untenstehenden Dokumente geben einen Überblick über die aktuellen Regelungen.