Energiesparen: Zeichen der Solidarität und für den Klimaschutz

Informationen der Bistumsleitung für Mitarbeitende in den Pfarreien, im Bischöflichen Ordinariat und den Einrichtungen

Datum:
Fr. 25. Nov. 2022
Von:
Bistum Mainz

Vor einigen Wochen hat Stephanie Rieth, die Bevollmächtigte des Generalvikars in einem Rundschreiben mit Dienstanweisung darüber informiert, dass das Bistum Mainz angesichts der vielfältigen Herausforderungen durch die Energiekrise einige spürbare Maßnahmen vorgeben muss, die helfen sollen, mit der Situation umzugehen. Im Brief heißt es:

"Im Wesentlichen geht es uns bei den Maßnahmen darum, den erwarteten
Kostensteigerungen zu begegnen, die wir nicht ausgleichen können und werden. Es ist uns aber genauso wichtig, ein Zeichen der Solidarität mit den Menschen in der Ukraine zu setzen, die - wir erleben es in den Nachrichten - mit dem beginnenden Winter auf ein echtes Problem zusteuern, das nicht darin besteht, mit einem Wintermantel bekleidet, eine Stunde in einer unbeheizten Kirche verbringen zu müssen. Und schließlich möchten wir in diesem Zusammenhang auch einen ganz wesentlichen Schritt für den Klimaschutz tun, bei dem wir als Katholische Kirche gute Gründe haben, eine Vorbildfunktion einzunehmen. Denn es geht in dieser Frage auch um eine gesellschaftliche Solidarität - wir sind alle gefordert, Energie und auch CO2 zu sparen, wo es geht. Wir unterstützen Sie auch unsererseits bestmöglich dabei, mit den Kostensteigerungen umzugehen. Insbesondere durch den Rahmenvertrag für Strom und Gas, den mittlerweile nahezu 90% der Pfarrgemeinden nutzen. Und natürlich wurde auch hierzu zentral die Soforthilfe beantragt. Sollten Sie noch in Erwägung ziehen, hier den Anbieter zu wechseln, melden Sie sich bitte in der Kanzlei (kanzlei@bistum-mainz.de), die Auskunft darüber geben kann, wie viel Kapazität noch vorhanden ist. 

Bei der Umsetzung der Energiesparmaßnahmen vor allem in den alltäglichen Abläufen sind wir auf Ihre Eigeninitiative angewiesen und dass Sie in Ihren Verantwortungsbereichen gute Routinen der Kontrolle und somit Nachhaltigkeit entwickeln.
Vielen Dank für die Bereitschaft hierzu.

Nun möchte ich noch auf einzelne Punkte gesondert hinweisen.

1. Heizen der Kirchen

Es ist mir durchaus bewusst, dass das Thema "Kalte Kirchen" ein hoch emotionales ist. Diejenigen, die diese Entscheidung erarbeitet haben und letztlich auch verantworten, wissen auch aus eigener Erfahrung darum.

Auf vielfältige Art und Weise haben wir hierzu Reaktionen wahrgenommen. Manche dieser Reaktionen waren grenzwertig und zeugen von wenig Solidaritätsbewusstsein. Wir haben jede der Anfragen wahrgenommen, sie im Rahmen von Krisenstab und Leitungskonferenz diskutiert. Nicht auf alle Rückmeldungen ist aus Kapazitätsgründen eine einzelne Antwort erfolgt.

Aus manchen Emails und Anrufen ist jedoch auch ein enorm hohes Maß an Verantwortlichkeit in diesem Thema bei Haupt- und Ehrenamtlichen auch schon im Vorfeld der Dienstanweisung ersichtlich geworden. Dafür möchte ich Ihnen ausdrücklich und sehr herzlich danken! Ebenso danken möchte ich dafür, dass an einigen Orten ein beherzter und pragmatischer Umgang mit den  Herausforderungen wahrnehmbar ist.

Im Folgenden möchte ich Sie nun noch einmal mit ergänzenden und weiterführenden Informationen versorgen.

Nach eingehender Beratung werden wir an unserer Grundsatzentscheidung festhalten, 
die Kirchen nur auf Frostschutzeinstellung zu betreiben. Ich kann mich hier nur wiederholen: Im Heizen von Kirchengebäuden liegt das größte Einsparpotential und da zählt jedes Grad. Ich bitte Sie darum, hierzu in eine gute und werbende Kommunikation mit Ihren Gemeindemitgliedern zu gehen, ermutigend voranzugehen und gemeinsam kreativ zu werden. Prüfen Sie, ob Gottesdienste auch in ein Gemeindezentrum zu verlegen sind, das im Sinne einer "Winterkirche" besser beheizbar ist, weisen Sie aktiv auf warme Kleidung hin, empfehlen Sie den Gottesdienstbesucherinnen und -besuchern Decken mitzubringen.

Eventuelle Nothilfen können nur dann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Dienstanweisung vor Ort umgesetzt wurde.

Ergänzend zur letzten Dienstanweisung möchten wir jedoch für die Gottesdienste an den Weihnachtsfeiertagen eine Sonderregelung ermöglichen, die in einem gemäßigten Temperieren der Kirchen (10-12 Grad Celsius) besteht. Zum Schutz von Inventar und Instrumenten ist jedoch zu beachten,  dass so geheizt werden muss dass die Raumtemperatur nicht schneller als 1 Grad pro Stunde, besser noch 0,5 Grad pro Stunde steigt. Dringend notwendig zur Vermeidung von Schimmelbildung ist die Kontrolle der Luftfeuchtigkeit. Diese sollte zwischen 40% und 70 % liegen.

Ich hänge Ihnen ein Schreiben des Dezernates Bau und Kunst an, das noch einmal einige wichtige Hinweise aufgreift, auf die wir Sie gesondert aufmerksam machen wollen.

 

zur pdf "Heizen von Kirchen"

Auch für Konzerte können im Einzelfall in Absprache mit dem Institut für Kirchenmusik Anpassungen vorgenommen werden. Beachten Sie hierzu bitte ebenfalls anhängendes Schreiben.

zur pdf "Energiesparempfehlungen im Bereich der Kirchenmusik"

2. Umgang mit der Energiekrise im Bischöflichen Ordinariat

Auch hier sind die Herausforderungen groß, vor allem bedingt durch den energetischen Zustand unserer Bürogebäude. Hinzu kommt, dass wir im Bereich der Kanzlei im Bereich der Hausmeister krankheitsbedingte Ausfälle haben, die eine Unterstützung bei der Einhaltung  der Maßnahmen einschränken.

Umsetzung der Maßnahmen

Hierzu benötigen wir Ihre Selbstinitiative und die Bereitschaft, mit Verantwortung übernehmen, dass die Maßnahmen auch umgesetzt werden. Bitte achten Sie mit darauf, am Abend die Heizungen in Ihren Büros herunterzudrehen, die Fenster zu schließen, elektronische Geräte auszuschalten, u.v.m Ich verweise hier noch einmal auf die Empfehlungen von Umweltbeauftragtem und AK Klimaschutz, die in der Email mit der Dienstanweisung angehängt waren.

Ein Nachgehen bzw. eine Kontrolle können wir nicht ermöglichen. Ich bitte hier vor allem die Mitarbeiter/innen mit Führungsverantwortung um eine Mitverantwortung und -sorge bei der Umsetzung der Maßnahmen. Benötigen Sie Unterstützung, fällt Ihnen etwas auf (z.B. defekter Heizkörper bzw. Thermostat) , melden Sie sich bitte über Ihre/n Vorgesetzte/n bei der Kanzlei (kanzlei@bistum-mainz.de). Wenn es dringend ist zwischen 8 und 16 Uhr auch über die Rufnummern -399 oder -499.

Zur selbständigen Temperaturkontrolle haben wir einfache Thermometer/Hygrometer angeschafft, die wir Ihnen in den nächsten Tagen für Ihre Büros zukommen lassen.

Statten Sie sich mit Decken aus, warmen Getränken, bauen Sie Bewegung in Ihren Büroalltag ein, versuchen Sie kreativ zu werden, denn 19 Grad Celsius fühlen sich manchmal deutlich kälter an.

Erreichbarkeit in der Zeit des Mobilen Arbeitens vom 23.12.2022 bis zum 05.01.2023

Mittlerweile wurden Regelungen gefunden, die es ermöglichen, über Mobiles Arbeiten, Urlaubstage, Überstundenabbau in dieser Zeit weitestgehend ohne das Heizen der Bürogebäude auszukommen. Es gibt einzelne restriktiv gehandhabte Ausnahmen, die u.a. mit der Sicherstellung von Gehaltsabläufen zusammenhängen.

Die Poststelle wird in diesen Tagen besetzt sein, um Post anzunehmen und entsprechend zu verteilen. Es besteht also für die Abteilungen die Möglichkeit, die Post abzuholen.

Die Pforte ist nicht besetzt, jedoch ist die Telefonzentrale erreichbar.

Ich bitte um entsprechende Einrichtung eines Abwesenheitsagenten. Darüberhinaus empfiehlt es sich, in dieser Zeit, Anliegen zunächst per Email an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu richten. 

Beachten Sie bitte, dass auch am 06.01. die Büros noch nicht geheizt werden. An diesem Tag ist der Neujahrsempfang der Mitarbeiter/innen, nach dem Dienstbefreiung erteilt wird.

Die Büros werden erst wieder ab dem 09.01.2023 geheizt.

Wir hoffen, dass es auch uns im Ordinariat auf diese Weise gelingt, einen echten und spürbaren Beitrag der Einsparung zu leisten.

3. Ansprechpersonen

Ich erinnere noch einmal daran, dass Sie Ihre Fragen und Anliegen bitte an die dafür vorgesehenen Ansprechpersonen richten:

Dezernat Bau und Kunst
Die Zuständigkeit liegt bei den jeweiligen Regionalarchitektinnen/-architekten.

Umweltbeauftrager 
Herr Marcus Grünewald, umweltbeauftragter@bistum-mainz.de

Abteilung Liegenschaften
Frau Kerstin Schäfer, liegenschaften@bistum-mainz.de
Herr Marco Müller, liegenschaften@bistum-mainz.de

Abteilung Kirchengemeinden
Herr Norbert Bach, kirchengemeinden@bistum-mainz.de

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Herr Thomas Jung, arbeitssicherheit@bistum-mainz.de

Kanzlei
Herr Kanzleidirektor Frank Flegel, kanzlei@bistum-mainz.de


Die Situation verlangt sehr viel von uns allen und ich weiß, dass dies bei Ihnen in den Pfarreien, aber auch bei uns hier im Ordinariat noch einmal oben auf kommt, zusätzlich zu all den Themen und Aufgaben. Dennoch befinden wir uns in der glücklichen Lage, in dieser Situation gestalten zu dürfen, ohne direkt von kriegerischen Handlungen betroffen zu sein.
Es ist noch unsicher, ob in den nächsten Wochen nicht noch viel mehr Flüchtlinge aus der Ukraine zu uns kommen werden, weil die Angriffe auf die Infrastruktur, der begonnene Winter und die Versorgungslage ein (Überl)eben dort nahezu unmöglich machen.

Daher bitte ich Sie auch am Schluss noch einmal um Ihren Beitrag zur Solidarität und das konstruktive Mittragen der Maßnahmen. Dazu guten Mut und Gottes Segen.

Herzliche Grüße!

Stephanie Rieth
Bevollmächtigte des Generalvikars