Rahmenvertrag mit GEMA über Musik außerhalb des Gottesdienstes nicht verlängert

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Datum:
Fr. 2. Feb. 2024
Von:
Dr. Achim Seip

Zwischen dem Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) und der GEMA bestanden bisher zwei Pauschalverträge: Ein Vertrag regelte die Nutzung von Musik in Gottesdiensten und "gottesdienstähnlichen Veranstaltungen", ein zweiter Vertrag regelte die Nutzung von Musik außerhalb der Gottesdienste (z.B.  Pfarrveranstaltungen etc.).

Der Vertrag des VDD mit der GEMA über die Musiknutzung bei kirchlichen Gesellschaftsfesten, wie z.B. Pfarrfesten, wurde mit Wirkung zum 31.12.2023 gekündigt und nicht verlängert. Hieraus ergibt sich nunmehr, dass alle nichtgottesdienstlichen Veranstaltungen, bei denen urheberrechtlich geschützte Musik aufgeführt wird, vor Beginn der GEMA zu melden und abzurechnen sind. Dies soll entweder über deren Online-Portal oder per E-Mail erfolgen. Die dazu bislang genutzten Formulare sind nicht mehr zu verwenden.  
Offensichtlich ist zwar noch ein Schiedsverfahren anhängig, das heißt, es besteht noch Hoffnung, dass der Vertrag doch verlängert wird. Das Ergebnis ist aber völlig offen.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Melde- und Abrechnungspflicht nur für öffentliche Veranstaltungen relevant ist. Alle Hinweise hierzu entnehmen Sie bitte dem Merkblatt des VDD zur Öffentlichkeit von Veranstaltungen unter dem folgenden Link:

https://www.dbk.de/fileadmin/redaktion/diverse_downloads/VDD/Merkblatt_Die-Oeffentlichkeit-der-Veranstaltung-als-Voraussetzung-fuer-eine-GEMA-Relevanz.pdf

Der VDD konnte sich mit der GEMA auf einen gesamtvertraglichen Nachlass in Höhe von 20 % auf die gesetzlichen Rahmentarife verständigen. 
Dennoch bedeutet dieser Zustand eine erhebliche Umstellung und finanzielle Belastung und gerade im Hinblick auf jegliche Art von nichtgottesdienstlichen Veranstaltungen ist diese Information äußerst wichtig.
Bei verspäteter Meldung einer Veranstaltung wird der Nachlass jedoch nicht gewährt bzw. es können noch höhere Kosten anfallen.  

Der Pauschalvertrag über die Musiknutzung in Gottesdiensten oder „gottesdienstähnlichen Veranstaltungen“ ist ebenfalls gekündigt, allerdings zeichnet sich hier eine Vertragsverlängerung.
Über Neuigkeiten zu diesem Vertrag  informieren wir direkt auf der Homepage des IfK.


Hinweis: 
Urheberschutz besteht auf Werke, deren Autoren noch leben oder innerhalb eines Zeitraums von 70 Jahren verstorben sind.


Weitere Hinweise zum Meldeverfahren erhalten Sie auf der Homepage der GEMA www.gema.de/
unter der Rubrik „Musik nutzen.
Informationen zu den Tarifen finden Sie auf unserer Homepage unter https://bistummainz.de/musik/institut-fuer-kirchenmusik/service/rechtliches-musik-auffuehren-und-noten-kopieren/