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FAQ

Die öffentliche Finanzierung der Schulen variiert je nach Bundesland, doch ist allen Modellen gleich, dass immer ein Eigenanteil bei der Schule bzw. dem Schulträger verbleibt. Dieser wurde in der Vergangenheit vom Bistum Mainz aus Kirchensteuermitteln zu 100 Prozent getragen. Die prognostizierte Entwicklung des Kirchensteueraufkommens bedeutet, dass frühzeitig die Finanzierungsbasis der Schulen betrachtet werden muss. In Hessen wird daher im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben Schulgeld erhoben. In Rheinland-Pfalz werden die Eltern gebeten, sich finanziell im Rahmen ihrer Möglichkeiten für die Schulen zu engagieren und damit sicherzustellen, dass diese weiterhin ihr besonderes Bildungsangebot ermöglichen können. Wichtig ist, dass die Aufnahme an einer katholischen Schule nicht im Zusammenhang steht mit dem finanziellen Engagement der Familie.

Die aktuelle zugrunde liegende Ordnung der Kirche legt in der Präambel bzw. im Ziel der Schulen fest, dass katholische Schulen ein Angebot für Eltern, Schüler:innen und Lehrkräfte darstellen, die „eine im katholischen Glauben wurzelnde und am christlichen Menschenbild orientierte Erziehung und Bildung mitgestalten“ wollen. Sie sind daher grundsätzlich offen für alle Familien, die das Leitbild und Profil der Schule mittragen. Allerdings kann die Zugehörigkeit zur katholischen Kirche bei der Vergabe von Schulplätzen ein Auswahlkriterium sein — insbesondere wenn mehr Anmeldungen vorliegen als Plätze vorhanden sind.