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Supervision & Coaching

Ein Angebot für Lehrkräfte und Schulleitungen an katholischen Schulen im Bistum Mainz sowie für Religionslehrkräfte an allen Schulen im Bistumsgebiet

Dem Bistum Mainz ist es ein Anliegen, Lehrkräfte und Schulleitungen katholischer Schulen im Bistum sowie Religionslehrkräfte in ihrem Beruf zu unterstützen, Reflexionsmöglichkeiten und Beratung anzubieten. Supervision und Coaching meint eine spezifische Form der berufsbezogenen Beratung und ist in pädagogischen Berufen weit verbreitet. Sie kann beispielsweise hilfreich sein bei:

  • Beruflicher Problemlösung und Weiterentwicklung
  • Klärung und Entlastung
  • Stärkung der Lehrerpersönlichkeit und Burn-Out-Prävention
  • Verbesserung der pädagogischen bzw. religionspädagogischen Handlungskompetenz
  • Schwierigkeiten mit Schüler:innen, Kolleg:innen, Eltern oder Schulleitung
  • Beruflicher Unzufriedenheit, geränderter Motivation, Vereinbarkeit Familie & Beruf

Praxisbegleitung kann sowohl von Einzelpersonen als auch von Gruppen von Lehrkräften in Anspruch genommen werden.

 

 

Wie kann ich das Angebot wahrnehmen?

Vor Beginn eines Supervisionsprozesses nehmen Sie Kontakt zur Abteilung auf (schulen@bistum-mainz.de ) und schildern dort kurz Ihr Supervisionsanliegen. Ihr Anliegen wird streng vertraulich behandelt, dennoch ist dieser Schritt für uns notwendig, um sicherzustellen, dass es sich um ein berufsbezogenes Anliegen handelt.

Die zuständige Person nimmt schnellstmöglich Kontakt zu Ihnen auf und klärt mit Ihnen die Rahmenbedingungen wie den zeitlichen Horizont, die Höhe des möglichen Zuschusses und hilft Ihnen gegebenenfalls bei der Suche nach einem geeigneten Supervisor/ einer Supervisorin.

Sie stellen über das Formular unten oder per E-Mail einen formlosen Antrag an schulen@bistum-mainz.de 

Dieser enthält:

  • in wenigen Sätzen Ihr Supervisions-Anliegen
  • die Bestätigung, dass das Vorhaben mit der Schulleitung abgestimmt ist

Wir prüfen Ihren Antrag und informieren Sie zu Fördermöglichkeiten. Regelmäßig sind bei genehmigten Anträgen Förderungen von bis zu
10 Sitzungen und bis 100% der Kosten möglich.

Sie suchen sich eine/n geeigneten Supervisor/ Supervisorin und gestalten Ihren Prozess selbstständig

  • der / die Supervisor:in verfügt über eine einschlägige Zertifizierung (z.B. DGSv oder DGFB)/ Approbation oder Vergleichbares

Mit Abschluss des Prozesses begleichen Sie zunächst die Rechnung und beantragen bei uns die Auszahlung des vorab genehmigten
Zuschusses.

  • Dafür benötigen wir einen Beleg (Rechnung der Supervision), Ihre Bankverbindung und private Anschrift

Supervisionsantrag

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