Im Garten des Menschlichen

Artikel in der Kirchenzeitung "Glaube und Leben" Nr. 5 vom 7. Februar 2021

Prof. Martin Weber (c) Universitätsmedizin Mainz
Prof. Martin Weber
Datum:
Mi. 3. Feb. 2021
Von:
Prof. Martin Weber in der Kirchenzeitung "Glaube und Leben"

Über das Thema "Aktive Sterbehilfe" streiten Teile der evangelischen Kirche mit der Mehrheit der Protestanten und Katholiken. Der Palliativmediziner Martin Weber sagt als Arzt seine Argumente.

In meiner beruflichen Tätigkeit als ärztlicher Leiter der Palliativstation an der Universitätsmedizin habe ich seit 15 Jahren tagtäglich mit Menschen zu tun, die unheilbar erkrankt sind und körperlich und seelisch in vielfältiger Form leiden. Immer wieder ist ein Geschenk und ein Privileg, mit meinem Team dazu beitragen zu dürfen, dass verzweifelte und schwerstleidende Menschen durch eine umsorgende, kompetente und liebevolle Behandlung neuen Lebensmut schöpfen und die verbleibende Lebensstrecke gemeinsam mit ihren Angehörigen gehen können. Und doch gibt es auch die Patienten, die sich anhaltend nichts sehnlicher wünschen, als endlich sterben zu dürfen, die ihr Lebensziel nur noch im Tod sehen, und die mich bitten, ihnen doch beim Sterben zu helfen. 

Im Februar 2020 haben die Richter unseres obersten Verfassungsgerichts zu diese Thematik ein aufsehenerregendes Urteil verkündet. Mit unmissverständlicher Klarheit fordern sie Bundestag und Ärztekammern auf, der Hilfe zur Selbsttötung keine ungebührlichen Hindernisse in den Weg zu stellen und gleichzeitig durch ein prozedurales Sicherungskonzept die Freiverantwortlichkeit des Suizids zu gewährleisten. 

In den letzten Jahren sind zu dieser Thematik alle Argumente pro und contra ausgetauscht worden. Jeder, der unvoreingenommen die Diskussion betrachtet, wird beiden Seiten gewichtige Gründe zugestehen. Es geht künftig aber nicht mehr um die Frage, ob die freiverantwortliche Selbsttötung mit der Unterstützung anderer erlaubt ist oder nicht, sondern es geht darum, wie wir uns – auch aus christlicher Perspektive – zu diesem Urteil unseres obersten Verfassungsgerichts und der neuen Wirklichkeit, die hieraus unumgänglich erwachsen wird, verhalten. 

Für mich als Arzt möchte ich zunächst sehr klar festhalten, dass ich in der Hilfe zur Selbsttötung keine ärztliche Aufgabe sehe. Ich möchte meinen Beruf aus einer Haltung heraus ausüben, die geprägt ist von der Ehrfurcht vor dem Leben. Diese Haltung schließt selbstverständlich auch die Achtung des verlöschenden Lebens ein, sie impliziert, dass ich als Arzt auch das Sterben als Teil des Lebens ansehe. Sie schließt aber aus, dass ich dieses Leben aktiv durch Tötung auf Verlangen beende oder meine Patienten bei der Selbsttötung durch aktives Zutun unterstütze.

Wenn Patienten zu mir sagen: „Herr Doktor, das ist doch kein Leben mehr, das ist doch alles sinnlos geworden, schauen Sie mich doch nur an“, dann geht es für mich an dieser Stelle um mehr als um den fachkundigen Umgang mit diesem Todeswunsch, also beispielsweise die Frage nach den Ursachen, die ihn begründen. Ich höre eine Frage auf einer zweiten, tieferen Ebene: „Du, der Du mich siehst in meiner Hinfälligkeit, in meiner schwindenden geistigen Kraft, in meiner Abhängigkeit auch in den intimsten Verrichtungen, glaubst Du, dass dieses mein kleines Leben noch Bedeutung, noch irgendeinen Sinn, eine Würde hat? Wäre es nicht besser, all dem ein rasches Ende zu machen?“ 

Unsere Kranken spiegeln sich im Auge des Betrachters, so hat der kanadische Arzt Harvey Chochinov einmal formuliert; aus unseren Augen lesen sie ab, ob wir glauben, dass dieses ihr Leben noch einen Wert, eine Würde, eine Bedeutung, hat. 

Ich bin geprägt von der Erfahrung, dass schwerkranke Menschen verletzlich, vulnerabel sind, vielfach zutiefst verunsichert hinsichtlich des eigenen Wertes, auch angesichts aller Belastungen, die sie ihren Angehörigen und der Gesellschaft zuzumuten scheinen. 

Unbedingt möchte ich deshalb vermeiden, dass meine Patienten auch nur ansatzweise das Gefühl haben, ihren Wunsch rechtfertigen zu müssen, trotz allen Klagens weiterzuleben.

Nun ist es allerdings etwas Anderes, ob ich einem Menschen, der um Sterbehilfe bittet, in meiner beruflichen Rolle als Arzt begegne oder ob ich Angehöriger bin. Die Bedrängnis der persönlichen Erfahrung erst ist es, die festgefügte Meinungen ins Wanken bringen kann. Aus dieser Bedrängnis kann eine große Gewissensnot des Angehörigen erwachsen; denn er kann sich – anders als der Arzt – nicht auf sein berufliches Selbstverständnis berufen. 

Die Selbstbestimmung des geliebten Menschen zu respektieren, kann für den Angehörigen im Einzelfall deswegen auch bedeuten, einen Weg zu begleiten, den er persönlich nicht für richtig hält. Dies gilt auch für mich als Arzt, wenn ein Patient sich ohne mein Zutun die Mittel beschafft, um sich selbst zu töten. Ebenso wird zu diskutieren sein, ob Einrichtungen, in denen Menschen ihren Lebensabend verbringen, nicht im Einzelfall auch den assistierten Suizid in ihren Mauern respektieren müssen, ohne ihn aktiv zu unterstützen. 

Gerade der letzte Punkt lenkt den Blick auch auf eine gesamt- gesellschaftliche Perspektive. Ich verstehe, dass Menschen Sorge haben, am Ende des Lebens die Kontrolle zu verlieren, in unerträgliche Abhängigkeit zu geraten, und ich selbst bin auch nicht frei von dieser Sorge. Noch größer aber ist meine Sorge vor einer Gesellschaft, in welcher der Gang in den selbstbestimmten Tod eine normalisierte, selbstverständlich gewordene Form eines geplanten Ablebens geworden ist. Im Jahr 2017 nahmen sich 1,5 Prozent aller verstorbenen Schweizer durch assistierten Suizid selbst das Leben, das wären in Deutschland 14 000 Menschen gewesen. 

Wenn wir als Christen glaubwürdig gegen eine Normalisierung der Sterbehilfe eintreten möchten, wenn wir wirklich solidarisch mit den Menschen sein möchten, die an ihrem Leben verzweifeln, dann genügt freilich der Verweis auf den notwendigen Ausbau von Palliativmedizin und Hospizarbeit nicht. Es kommt auch auf jeden einzelnen von uns an. Es kommt darauf an, dass Menschen nicht nur in allgemeinen Statements, sondern im Angesicht ihrer Mitmenschen die Botschaft erkennen: Es ist gut, dass es Dich gibt. 

Ich wünsche mir deshalb eine sorgende Gesellschaft, die einen neuen Weg des Umgangs mit Schwachheit, mit Angewiesenheit auf andere geht, in der nicht die Angst vor Abhängigkeit und Ausgeliefertsein die Vorstellung vom Lebensende prägt. Ich hoffe darauf, dass wir alle, jeder an seinem Platz, für eine Gesellschaft eintreten, die bereit ist, sehr viel Geld in die Hand zu nehmen, um überall, nicht nur in spezialisierten Hospiz- und Palliativeinrichtungen, personell und räumlich angemessene Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass Menschen vertrauensvoll darauf zählen können, dass sie auch ohne Selbsttötung bis zuletzt leben können: im Garten des Menschlichen. 

Professor Martin Weber ist Leiter der Interdisziplinären Abteilung für Palliativmedizin an den Unikliniken in Mainz. Er war Gründungsmitglied der Mainzer Hospizgesellschaft.

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