Zum aktuellen Coronaentwicklung gibt es eine neue Dienstanweisung des Generalvikars (Stand: 22.01.2021).
Für unseren kirchenmusikalischen Bereich sind vor allem die folgenden Regelungen wichtig:
Es ist Vorgabe der staatlichen Behörden, dass jeglicher (!) Gemeindegesang untersagt ist. Dies gilt auch für den Hallelujaruf zum Evangelium, die einleitenden Akklamationen vor der Präfation sowie das Sanctus. Je nach räumlichen Gegebenheiten können bis zu 4 Sänger/innen sowie Instrumentalisten ohne erhöhten Aerosolausstoß die Gottesdienste mitgestalten. Blasinstrumente sind grundsätzlich nicht erlaubt.
Es gelten dabei folgende Mindestabstände:
Gesang:
Instrumente ohne erhöhten Aerosolausstoß:
Proben von Chören und Musikgruppen
Der Gemeindegesang in Gottesdiensten ist generell untersagt. Musikalische Proben und Auftritte von Chören, Bands und anderen musikalischen Gruppen sind untersagt. Ausnahme stellt die musikalische Gestaltung von Gottesdiensten im Rahmen der Regelungen in der Anordnung zur Feier der Liturgie dar. Der außerschulische Musikunterricht (Einzel- und Gruppenunterricht) ist bis auf weiteres auszusetzen.
Bitte beachten Sie, dass es in den Gebieten mit besonders hoher Inzidenz zu weiteren Einschränkungen durch die Behörden kommen kann - diesen ist in jedem Fall Folge zu leisten.
Eine Handreichung für die kirchenmusikalische Gestaltung von Gottesdiensten im Bistum Mainz in Zeiten der Corona-Krise finden Sie hier.
Der Unterricht im Rahmen der kirchenmusikalischen Ausbildung des Bistums Mainz darf komplett (auch der Gesangsunterricht und der Unterricht in Chorleitung und in Blasinstrumenten) wieder erteilt werden. In Absprache mit der Stabsstelle „Arbeitssicherheit“ wurde ein Konzept erstellt.Die aktuellen Regelungen finden Sie hier.
Der Bund Deutscher Orgelbaumeister hat hierzu Empfehlungen zum Downloaden herausgegeben. Die Informationen finden Sie hier.
Sollten in schneller zeitlicher Abfolge mehrere Spieler am Instrument spielen, ist außerdem das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes empfehlenswert.
Informationen und Tipps für das Streamen von Gottesdiensten finden Sie hier. Zudem gibt es Verlautbarungen der Deutschen Bischofskonferenz, die Sie hier und hier einsehen können.
Grundsätzlich gilt:
Aufgrund der noch andauernden Schließung des Jakobsbergs muss der NGL-Workshop (26.-28.02.2021) ausfallen.
Mo-Di-Mi-Do-Fr
9.00-12.00 Uhr
Mo-Di-Do
14.00-16.00 Uhr
(mittwochs an Kurstagen 15.00-18.00 Uhr)