Liebe Freunde und Freundinnen an unseren kirchenmusikalischen Veranstaltungen!
In dieser Rubrik finden Sie eine Übersicht über unsere für 2021 geplanten Veranstaltungen. Diese stehen unter Vorbehalt der aktuellen Pandemielage und der Verordnungen der Bundesländer Hessen und Rheinland-Pfalz. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig auf der Homepage des Instituts für Kirchenmusik (https://bistummainz.de/musik/institut-fuer-kirchenmusik) und bei den Verwaltungskräften der einzelnen Regionen, ob die Veranstaltung, für die Sie sich interessieren, stattfindet.
Eine Anmeldung zu den mehrtätigen Veranstaltungen ist erst möglich, wenn abzusehen, dass diese stattfinden können.
Seit 2008 wird jedes Jahr von den Landesmusikräten der deutschen Bundesländer ein Instrument zum „Instrument des Jahres“ gewählt. 2021 wurde zum „Jahr der Orgel“ ausgerufen. Damit ist die Orgel überhaupt das erste Tasteninstrument, das zum Instrument des Jahres erklärt wurde.
Die Landesmusikräte in zwölf Bundesländern koordinieren ab Januar 2021 Projekte und Konzerte.
Geplant sind auch Einzelveranstaltungen z.B. für Kleinkinder und Senioren.
Die Aktivitäten werden vom Bund Deutscher Orgelbaumeister (BDO) unterstützt. Alle Veranstaltungen zum Orgeljahr 2021 und viele weitere Infos sind auf der neugestalteten Internetpräsenz zu finden (https://bund-deutscher-orgelbaumeister.de/orgeljahr-2021/), eine „Orgel-App“ inklusive.
Auf der Internetseite des Landesmusikrats Hessen gibt es Informationen zu den in diesem Bundesland vorhandenen Orgeln und zu geplanten Konzerten. In Rheinland-Pfalz haben Anja und Wolfgang Oberlinger die Schirmherrschaft übernommen.
Links zu den Landesmusikräten:
Hessen
https://landesmusikrat-hessen.de/themen-und-projekte/projekt-instrument-des-jahres
Rheinland-Pfalz
http://www.lmr-rp.de
Mo-Di-Mi-Do-Fr
9.00-12.00 Uhr
Mo-Di-Do
14.00-16.00 Uhr
(mittwochs an Kurstagen 15.00-18.00 Uhr)
Anordnung zur Feier der Liturgie:
Es ist Vorgabe der staatlichen Behörden, dass jeglicher (!) Gemeindegesang untersagt ist. Dies gilt auch für den Hallelujaruf zum Evangelium, die einleitenden Akklamationen vor der Präfation sowie das Sanctus. Je nach räumlichen Gegebenheiten können bis zu 4 Sänger/innen sowie Instrumentalisten ohne erhöhten Aerosolausstoß die Gottesdienste mitgestalten. Blasinstrumente sind grundsätzlich nicht erlaubt.
Es gelten dabei folgende Mindestabstände:
Gesang:
Instrumente ohne erhöhten Aerosolausstoß:
Proben von Chören und Musikgruppen
Der Gemeindegesang in Gottesdiensten ist generell untersagt. Musikalische Proben und Auftritte von Chören, Bands und anderen musikalischen Gruppen sind untersagt. Ausnahme stellt die musikalische Gestaltung von Gottesdiensten im Rahmen der Regelungen in der Anordnung zur Feier der Liturgie dar. Der außerschulische Musikunterricht (Einzel- und Gruppenunterricht) ist bis auf weiteres auszusetzen.
Bitte beachten Sie, dass es in den Gebieten mit besonders hoher Inzidenz zu weiteren Einschränkungen durch die Behörden kommen kann - diesen ist in jedem Fall Folge zu leisten.
Eine Handreichung für die kirchenmusikalische Gestaltung von Gottesdiensten im Bistum Mainz in Zeiten der Corona-Krise finden Sie hier.
Der Unterricht im Rahmen der kirchenmusikalischen Ausbildung des Bistums Mainz darf komplett (auch der Gesangsunterricht und der Unterricht in Chorleitung und in Blasinstrumenten) wieder erteilt werden. In Absprache mit der Stabsstelle „Arbeitssicherheit“ wurde ein Konzept erstellt.Die aktuellen Regelungen finden Sie hier.
Der Bund Deutscher Orgelbaumeister hat hierzu Empfehlungen zum Downloaden herausgegeben. Die Informationen finden Sie hier.
Sollten in schneller zeitlicher Abfolge mehrere Spieler am Instrument spielen, ist außerdem das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes empfehlenswert.
Informationen und Tipps für das Streamen von Gottesdiensten finden Sie hier. Zudem gibt es Verlautbarungen der Deutschen Bischofskonferenz, die Sie hier und hier einsehen können.
Grundsätzlich gilt:
Aufgrund der noch andauernden Schließung des Jakobsbergs muss der NGL-Workshop (26.-28.02.2021) ausfallen.