Der Verwaltungsrat wird vom Pfarrgemeinderat für 4 Jahre gewählt (letztmalig im Jahre 2024) und regelt unter Vorsitz des Pfarrers alle finanziellen Belange der Pfarrgemeinde, wie z. B. die Erstellung von Haushaltsplänen,die Genehmigung von Anschaffungen oder Umbaumaßnahmen und den Beschluss des Jahresabschlusses.
Gegenwärtige Mitglieder und somit Ansprechpartner des Verwaltungsrates sind:
Die Tätigkeit des Verwaltungsrats unterliegt dem Kirchenrecht und ist damit an die Weisungen und Verordnungen des Bischöflichen Ordinariates in Mainz gebunden.
Die wichtigsten Informationen stehen unter dem übergreifenden Menüpunkt Finanzen zur Verfügung.