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Prävention ist uns wichtig Slider (c) Martina Bauer

Prävention ist uns wichtig!

EVV-Studie wird veröffentlicht

Am Freitag 3. März, wird in Mainz die EVV-Studie (Erfahren-Verstehen-Vorsorgen) zur Missbrauchsaufarbeitung vorgestellt.

Livestream der Pressekonferenz:

www.uw-recht.org

EVV – FAQs

EVV ist die Abkürzung für „Erfahren – Verstehen – Vorsorgen“. Das ist der Leitgedanke der umfassenden und unabhängigen Studie zur Aufklärung von Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung im Verantwortungsbereich des Bistums Mainz.

Sie umfasst den Zeitraum ab 1945 bis heute.

Die Begriffe machen deutlich, worum es geht:

Erfahren, was geschehen ist.

Verstehen, wie es dazu kommen konnte.

Auf dieser Grundlage vorsorgen, dass so etwas nicht mehr passiert.

Vor Beauftragung der Studie gab es eine wichtige Erkenntnis: Im Bistum Mainz ist bei vielen Menschen Wissen über Fälle sexualisierter Gewalt vorhanden sowie darüber, wie Verantwortungsträger damit umgingen, wenn sie davon erfuhren.

Hinzu kommt, dass die Aktenlage sehr uneinheitlich ist. Mit der EVV-Studie soll verborgenes Wissen ans Licht gebracht werden. Sexualisierte Gewalt ist Teil der Geschichte des Bistums Mainz und damit eine bleibende Herausforderung.

Die Studie soll dazu beitragen, dass an allen Orten, in allen Gemeinden und Einrichtungen des Bistums Mainz dieses Thema aus der Tabu-Zone geholt und darüber gesprochen wird.

Die Studie geht vor allem drei Fragen nach.

Erstens: Gab und gibt es Strukturen im Bistum Mainz, die die Ausübung sexualisierter Gewalt befördert bzw. nicht verhindert haben?

Zweitens: Wie wurde mit Fällen sexualisierter Gewalt nach entsprechender Kenntnis im Bistum Mainz umgegangen?

Drittens: Haben im Bistum Mainz von 1945 bis heute bisher unbekannte Fälle von sexualisierter Gewalt stattgefunden?

Welche Ergänzungen und Weichenstellungen ergeben sich aus diesen Erkenntnissen für das präventive Handeln im Bistum Mainz?

An den Beratungen vor Auftragsvergabe waren neben Vertretern des Bistums auch externe Expertinnen und Experten, unter anderem eine Trauma-Medizinerin, eine Fachanwältin für Strafrecht, eine Kriminalkommissarin, der damalige Landesvorsitzende des Weißen Rings und eine Leiterin eines anerkannten freien Trägers der Jugendhilfe (MädchenHaus gGmbH) beteiligt.

Die Opferperspektive war dabei stets im Blick.

Das Bistum Mainz hat im Juni 2019 den Regensburger Rechtsanwalt Ulrich Weber zur Durchführung der Mainzer Studie beauftragt (https://kurzelinks.de/13cv).

Das Bistum hat sich für Rechtsanwalt Weber entschieden, da er durch seine Studie zu den Regensburger Domspatzen auf einen großen Erfahrungsschatz zurückgreifen konnte, und er sich im Rahmen dieser Studie hohes fachliches und persönliches Ansehen erworben hat (https://kurzelinks.de/4bpo).

Zudem hat das Aufklärungsprojekt der Regensburger Domspatzen Folgendes gezeigt: Es ist notwendig, über die reine Aktenauswertung hinaus das Gespräch mit Betroffenen und anderen Informationsträgerinnen und -trägern zu suchen, um bisher unbekanntes Wissen zu heben. Die EVV-Studie wird dabei nicht allein von Rechtsanwalt Weber, sondern 
gemeinsam mit seinem Team bearbeitet.

Im Oktober 2020 hat Rechtsanwalt Weber einen Zwischenbericht vorgelegt (https://kurzelinks.de/eo65). 

Als Auftraggeber der Studie hat das Bistum Mainz Rechtsanwalt Weber bezahlt, da diese personal- und zeitintensive Arbeit nicht kostenlos zu erledigen ist.

Die Studieninhalte und –ziele wurden vom Team Weber vorgeschlagen und vor Beauftragung in der unabhängigen Aufarbeitungskommission ausführlich diskutiert und beraten.

Das Bistum hat bei der Durchführung der Studie auf jede Einflussnahme verzichtet. Rechtsanwalt Weber hat immer betont, dass an seiner Unabhängigkeit kein Zweifel besteht. 

Die Studie ist keine reine Aktenauswertung. Rechtsanwalt Weber hat stattdessen Gespräche mit Betroffenen und anderen Informationsträgerinnen und -trägern geführt.

Zu diesen Gesprächen gab es zahlreiche Aufrufe. Hier liegt der Schwerpunkt der Studie. Die Gespräche wurden mit dem Datenmaterial des Bistums Mainz abgeglichen. Es wurden nicht 
nur sexuelle Gewalt und sexualisierte Grenzüberschreitungen von Geistlichen untersucht, sondern auch von anderen Beschäftigten des Bistums Mainz und ehrenamtlich Tätigen.

Ein weiterer Fokus liegt auf Abhängigkeitsverhältnissen.

Aus der Dokumentation und Bewertung der Geschehnisse soll dann die Fähigkeit erwachsen, in Zukunft Situationen und Konstellationen zu erkennen, die sexuellen Missbrauch begünstigen oder ermöglichen.

Aufgrund der Vielschichtigkeit der Studie verfolgt das Team um Rechtsanwalt Weber keinen rein juristischen, sondern einen interdisziplinären wissenschaftlichen Forschungsansatz.

Das wird er bei der Vorstellung der Studie näher erläutern.

Rechtsanwalt Weber hatte freien Zugang zu allen Akten, über die das Bistum Mainz verfügt.

Zur Einhaltung des Datenschutzes wurde er bei der Datengewinnung für die Studie von drei externen Experten begleitet.

Dabei wurden auch die arbeits-, beamten- und strafrechtlichen Aspekte des Datenschutzes berücksichtigt. 

Am Freitag, 3. März 2023, um 11 Uhr wird Rechtsanwalt Weber die Ergebnisse der EVV-Studie im Rahmen einer Pressekonferenz in Mainz vorstellen.

Zu diesem Zeitpunkt wird die Studie auf der Internetseite des Anwalts www.uw-recht.org online gestellt, sodass es jedem möglich ist, die Studie zu lesen.

Die Pressekonferenz kann über einen Livestream über www.uw-recht.org verfolgt werden.

Auch die Leitung des Bistums Mainz wird an diesem Tag erstmals die Ergebnisse der Studie kennenlernen.

Da die Ergebnisse der EVV-Studie auch der Leitung des Bistums Mainz bis zum 3. März nicht bekannt sind, wird es an diesem Tag nur eine kurze Resonanz von Bischof Peter Kohlgraf zu der Studien-Vorstellung geben.

Diese Resonanz wird im Nachgang auch schriftlich zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wird es zunächst keine weiteren öffentlichen Stellungnahmen von Seiten des Bistums geben, da die Studie zuerst gelesen werden muss.

Am Mittwoch, 8. März, um 11 Uhr wird es im Erbacher Hof in Mainz eine Pressekonferenz mit Bischof Peter Kohlgraf, Weihbischof und Generalvikar Dr. Udo Markus Bentz sowie mit Ordinariatsdirektorin Stephanie Rieth, Bevollmächtigte des Generalvikars, geben.

Im Rahmen dieser Pressekonferenz wird die Bistumsleitung qualifiziert zu der Studie Stellung nehmen.

Diese Pressekonferenz kann live auf bistummainz.de verfolgt werden.

Am folgenden Wochenende, 11. und 12. März, wird sich Bischof Kohlgraf darüber hinaus in seinem Hirtenbrief zur österlichen Bußzeit zur EVV-Studie äußern.

Das Bistum Mainz wird ab Freitag, 3. März, eine Telefon-Hotline freischalten, an die sich die Menschen mit ihren Fragen und Anliegen zur EVV-Studie wenden können.

Diese Hotline wird zunächst für 14 Tage geschaltet sein.

Darüber hinaus sind in den vier Regionen des Bistums Dialogveranstaltungen mit Bischof Peter Kohlgraf und Ordinariatsdirektorin Stephanie Rieth geplant.

Die Termine und Orte sind:

13. März in Offenbach,

16. März in Mainz,

24. März in Gießen 

und am 27. März in Bürstadt (jeweils 19.30 Uhr).

 

Zusätzlich wird am 23. März (ebenfalls um 19.30 Uhr) eine Dialogveranstaltung im digitalen Format angeboten.

Die Betroffenenperspektive ist für das Bistum Mainz leitend.

Das Bistum Mainz verfolgt eine Haltung der Nulltoleranz gegenüber sexualisierter Gewalt und sieht sich Betroffenen von sexualisierter Gewalt besonders verpflichtet.

Deren erlittenes Unrecht soll aufgeklärt und aufgearbeitet werden.

Dabei geht das Bistum objektiv vor, indem auch unabhängige Expertisen externer Fachleute eingeholt werden. 

Die EVV-Studie soll die systemischen Strukturen aufdecken, die sexualisierte Gewalt begünstigt oder ermöglicht haben. 

In der Folge kann mit entsprechenden Maßnahmen aktiv daran gearbeitet werden, diese Strukturen aufzubrechen und in Zukunft derartige Situationen oder Konstellationen zu erkennen und zu verhindern.

Für Betroffene heißt das konkret, dass ihnen Glauben geschenkt wird, und dass weitere Maßnahmen zur Verhinderung von Missbrauch getroffen werden können.

Im Hinblick auf die aktuellen Entwicklungen in der Gesellschaft sind Themen sexualisierter Gewalt präsenter und werden differenzierter wahrgenommen und reflektiert.

Daher wird Betroffenen auch eher geglaubt.

Das Bistum Mainz nimmt grundsätzlich jede Meldung ernst.

Jede Meldung wird explizit geprüft und bei möglicher strafrechtlicher Relevanz an die 
Ermittlungsbehörden weitergeleitet.

Wir erleben auch heute noch ein Defizit an Sprachfähigkeit in diesem sensiblen Bereich und versuchen, diesem durch regelmäßige Schulungen zu begegnen. 

Der Begriff „Sexualisierte Gewalt“ umfasst sowohl physische als auch psychische Grenzüberschreitungen, die die Intimsphäre eines Menschen verletzen.

Diese werden gegen deren Willen vorgenommen, oder der sie aufgrund körperlicher, seelischer, geistiger oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen können.

Sexualisierte Gewalt ist umfassender als die rechtliche Definition, da diese ausschließlich diejenigen Handlungen umfasst, die unter Strafe stehen.

„Sexualisierte Gewalt“ bezieht alle strafbaren Handlungen ein, aber auch die Handlungen, die nicht unter Strafe stehen.

Fast immer handelt es sich dabei um die Ausnutzung eines Machtgefälles aufgrund von Geschlecht, Alter, körperlicher Überlegenheit, Herkunft oder sozialem Status.

Dabei verfügt die überlegene Person über die größere Macht oder Autorität.

Es werden sexuelle Handlungen als Methode der Gewalt genutzt, weniger geht es um vordringlich sexuelles Verlangen.

Bei unter 14-Jährigen ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sie sexuellen Handlungen nicht zustimmen können. 

Sexuelle Handlungen sind immer als sexuelle Gewalt zu werten, selbst wenn ein Kind ausdrückt, dass es einverstanden ist, oder ein Täter oder eine Täterin dies so interpretiert.

,Irritierte Systeme‘ können Menschen und/oder Gruppierungen sein, die unmittelbar von einem traumatischen Ereignis, wie z.B. einem Verdachtsfall von sexualisierter Gewalt, betroffen sind. Es hat in jedem Fall ein Ereignis stattgefunden, 
von dem sie zwar nicht selbst direkt betroffen sind, jedoch so nah dran sind, dass viele Fragen aufgeworfen werden, einiges durcheinandergerät, also irritiert ist.“ (www.muk-lambrecht.de) Gefühle wie Wut, Fassungslosigkeit, Leere, Hilflosigkeit usw. überschatten den Alltag, sodass neue Wege in eine Normalität gefunden werden müssen. IrritierteSysteme stellen meistens ein dynamisches und hoch eskalatives Konfliktfeld dar.

Grundlage hierfür ist die „Ordnung für das Verfahren zur Anerkennung des Leids“ vom 1. Januar 2021 (https://kurzelinks.de/z009). Für die Entgegennahme von Anträgen und auch für Hilfestellung bei der Antragstellung sind die unabhängigen Ansprechpersonen des Bistums Mainz zuständig.

Nach Eingang des Antrags in der Koordinationsstelle Intervention und Aufarbeitung erfolgt eine Plausibilitätsprüfung. Plausibilität ist nach der Anerkennungsordnung dann gegeben, „wenn die Tatschilderung objektiven Tatsachen nicht widerspricht und bei Würdigung aller Umstände eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für ihre Richtigkeit spricht“.

Anschließend wird der Antrag durch die Bistumsleitung an die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) weitergeleitet, die für die Bemessung der finanziellen Leistung zuständig ist.

Im Bistum Mainz gingen seit 2011 insgesamt 121 Anträge auf Leistungen in Anerkennung des Leids ein (darunter auch 27 Folgeanträge nach neuem Verfahren), die an die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA, früher ZKS) weitergeleitet wurden.

Bisher wurde eine Summe von insgesamt 1.248.500 Euro an 91 Betroffene ausgezahlt. Der 
niedrigste Betrag lag bei 1.000 Euro; der höchste Betrag lag bei 80.000 Euro.

Für Therapien hat das Bistum Mainz zusätzlich bislang 760.870 Euro aufgewendet (alle Angaben Stand: 26. Januar 2023).

Im Bistum ist 2019 eine unabhängige Aufarbeitungskommission eingerichtet worden.

Mit der Wahl von Ursula Groden-Kranich zur Vorsitzenden im März 2022 ist die unabhängige Aufarbeitungskommission des Bistums Mainz entsprechend der gemeinsamen Erklärung von Deutscher Bischofskonferenz und dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des 
sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) neu strukturiert und an die vereinbarten Vorgaben angepasst worden (https://kurzelinks.de/enq8).

Ordinariatsdirektorin Stephanie Rieth, Bevollmächtigte des Generalvikars, verantwortet in enger Abstimmung mit Bischof Peter Kohlgraf und Weihbischof und Generalvikar Dr. Udo Markus Bentz die Bereiche Aufarbeitung, Intervention und Prävention im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch.

Die Aufarbeitungskommission hat elf stimmberechtigte Mitglieder. Sie alle sind externe Fachleute, wie etwa eine Traumapsychologin und eine Kriminalkommissarin; von Seiten des Bistums ist lediglich Anke Fery, Aufarbeitungsbeauftragte des Bistums Mainz, stimmberechtigtes Mitglied.

Zu den stimmberechtigten Mitgliedern gehören seit 2021 auch drei Mitglieder des früheren gemeinsamen Betroffenenbeirats der Bistümer Fulda, Limburg und Mainz (https://kurzelinks.de/xgvr) sowie zwei Vertreterinnen der Landesregierungen von Rheinland-Pfalz und Hessen.

In Rheinland-Pfalz findet derzeit ein personeller Wechsel statt und es ist bislang noch kein Nachfolger von Marliese Dicke, der früheren Präsidentin des Oberlandesgerichts Koblenz, benannt.

Vom Land Hessen ist die frühere Bundesfamilienministerin, Dr. Kristina Schröder, entsandt. 

Außerdem sind 13 Personen aus dem Bistum Mainz ständige Gäste der Aufarbeitungskommission, zu denen auch der Mainzer Bischof Peter Kohlgraf, der Mainzer Weihbischof und Generalvikar, Dr. Udo Markus Bentz, Ordinariatsdirektorin Stephanie Rieth, Bevollmächtigte des Generalvikars, gehören und außerdem die Leiterinnen der Koordinationsstellen Intervention und Aufarbeitung sowie Prävention.

Martina Bauer

Präventionsbeauftragte der Pfarrgruppe Dom St. Peter und St. Martin

Einrichtungsleitung Kath. Kinder- und Familienzentrum St. Lioba

Hilfe bei Missbrauch

Ansprechpersonen / Hilfsangebote / Leistungen in Anerkennung des Leids

Die Ansprechpersonen arbeiten unabhängig vom Bistum. Sie haben Erfahrung in der Führung schwieriger Gespräche. Hier finden Sie auch Kontaktdaten externer Stellen.

Unabhängige Aufklärung

Bitte beaErfahren, Verstehen, Vorsorgen: EVV-Projekt der Kanzlei Weber

Eine umfassende und unabhängige Aufklärung der Tataten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ab 1945 bis heute ist den Verantwortlichen des Bistums Mainz wichtig.

Hilfekachel_Twitter_Facebook_OnlineBeratung (c) Online Beratung

Das Hilfe-Portal ist ein Angebot des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs. Es bietet viele Informationen zum Thema und unterstützt dabei, Hilfe- und Beratungsangebote vor Ort zu finden – aber auch online oder telefonisch: http://www.hilfe-telefon-missbrauch.de