Der Begriff „Sexualisierte Gewalt“ umfasst sowohl physische als auch psychische Grenzüberschreitungen, die die Intimsphäre eines Menschen verletzen.
Diese werden gegen deren Willen vorgenommen, oder der sie aufgrund körperlicher, seelischer, geistiger oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen können.
Sexualisierte Gewalt ist umfassender als die rechtliche Definition, da diese ausschließlich diejenigen Handlungen umfasst, die unter Strafe stehen.
„Sexualisierte Gewalt“ bezieht alle strafbaren Handlungen ein, aber auch die Handlungen, die nicht unter Strafe stehen.
Fast immer handelt es sich dabei um die Ausnutzung eines Machtgefälles aufgrund von Geschlecht, Alter, körperlicher Überlegenheit, Herkunft oder sozialem Status.
Dabei verfügt die überlegene Person über die größere Macht oder Autorität.
Es werden sexuelle Handlungen als Methode der Gewalt genutzt, weniger geht es um vordringlich sexuelles Verlangen.
Bei unter 14-Jährigen ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sie sexuellen Handlungen nicht zustimmen können.
Sexuelle Handlungen sind immer als sexuelle Gewalt zu werten, selbst wenn ein Kind ausdrückt, dass es einverstanden ist, oder ein Täter oder eine Täterin dies so interpretiert.