Neue Betriebserlaubnis zum 01. Juli 2021
Kindertagesstätten – Zukunftsgesetz (KitaZG)
Was ändert sich in unserer Kindertagesstätte?
Ende April haben wir im Bezug auf das neue KitaZG für 01.07.2021 eine neue Betriebserlaubnis beantragt und hierfür eine neue Konzeption für unsere Kindertagesstätte eingereicht.
Wie Sie im Briefkopf lesen können, tragen wir ab sofort den Namen:
Kinder- und Familienzentrum St. Lioba – Kath. Kindertagesstätte am Wormser Dom
Eine wesentliche Änderung zum vorher bestehenden Konzept ist für uns die neue Gruppenzuordnung. Während der Coronazeit in diesem, aber auch schon im letzten Jahr haben wir die ABC-Kinder der drei Gruppen in einer ABC-Gruppe zusammen gefördert und betreut und hierbei nur gute Erfahrungen und Rückmeldungen sammeln können. Aus diesem Grund haben wir beschlossen dieses Konzept auch künftig so weiter zu führen und die Kinder im letzten Kitajahr gemeinsam in einer ABC-Gruppe zu fördern. Da wir personell mit dem neuen Kitagesetz ca. 3,5 Vollzeitstellen zusätzlich besetzen dürfen, werden wir zum einen unsere Öffnungszeiten auf 9 Stunden ausweiten und die Anzahl der Ganztagsplätze auf 35 erhöhen. Die Änderungen werden wir umsetzen, sobald wir die Personalstellen hierfür ausreichend besetzt haben. Dies wird voraussichtlich zum neuen Kita-Jahr ab September der Fall sein.
Neben der Arbeit der pädagogischen Fachkräfte innerhalb der Stammgruppe, werden wir künftig noch mehr gruppenübergreifende Angebote und Projektarbeit anbieten, bei der sich die Kinder im Rahmen der Partizipation selbst eintragen und entscheiden dürfen, an welchem Angebot sie teilnehmen möchten.
Die wesentlichen Änderungen und Neuregelungen, aber auch alles weitere Wissenwerte haben wir Ihnen im folgenden Kita-ABC zusammengestellt, welches gerade noch am Wachsen ist und ständig aktualisiert wird.