Bislang hat das Bistum Mainz jährlich über zehn Millionen Euro aus Kirchensteuermitteln für die hessischen Schulen eingesetzt. Die finanziellen Prognosen für das Bistum machen klar: Auf Dauer sind diese Summen durch die Kirchensteuer allein nicht aufzubringen. Schon bisher haben Elternspenden vieles ermöglicht und den Schulträger entlastet. Die katholischen Schulen müssen aber langfristig abgesichert und zukunftsfähig gemacht werden. Dazu braucht die Diözese Planungssicherheit mit festen Einnahmen.
Das Bistum als Schulträger und die Lehrenden engagieren sich gemeinsam mit den Eltern für die Heranwachsenden und damit verbunden für hohe Qualitätsstandards an den katholischen Schulen. Freilich: Gute Schule kostet Geld!
Das Land Hessen bezuschusst Schulen in freier Trägerschaft aus Steuermitteln. Trotzdem bleibt eine deutliche Finanzierungslücke für die Schulträger. Deshalb ist durch das Land gesetzlich geregelt, dass zur Minderung der verbleibenden Lücke Schulgeld erhoben werden kann (§ 6 Hessisches Ersatzschulfinanzierungsgesetz).
Seither war das Bistum Mainz in der Lage, mit nicht unerheblichen Kirchensteuermitteln die Schulen zu finanzieren. Bisher wendet die Diözese als Träger dafür pro Jahr etwa 15 Millionen Euro auf, davon mehr als 10 Mio für die hessischen Schulen: für den laufenden Betrieb, das besondere Profil sowie für notwendige Sanierungen und Baumaßnahmen. Die Rahmenbedingungen für eine stabile Schulfinanzierung sind deutlich schwieriger geworden. Die finanziellen Prognosen für das Bistum machen klar: Auf Dauer sind diese Summen durch die Kirchensteuer allein nicht aufzubringen. Schon bisher haben Elternspenden vieles ermöglicht und den Schulträger entlastet. Die Katholischen Schulen müssen aber langfristig abgesichert und zukunftsfähig gemacht werden. Dazu braucht die Diözese Planungssicherheit mit festen Einnahmen. Deshalb ist es erforderlich, dass das Bistum ab dem Schuljahr 2019/2020 - wie die anderen freien Träger in Hessen schon seit längerer Zeit - Schulgeld erhebt.
Dazu wurde folgender Beschluss gefasst:
Einführung von Schulgeld für die neuen Fünftklässler ab dem Schuljahr 2019/20;
für alle übrigen Schülerinnen und Schüler ab dem Schuljahr 2020/21.
Dabei ist sehr wichtig:
Auch in Zukunft soll kein Kind aus finanziellen Gründen vom Besuch einer katholischen Schule ausgeschlossen sein!
Für weiterführende Schulen beträgt das Schulgeld künftig 90 Euro monatlich. Es wird für zwölf Monate im Jahr erhoben.
Das Schulgeld wird für das zweite und dritte Kind automatisch reduziert. Alle weiteren Kinder einer Familie sind frei. Bei 90 Euro 1. Kind; 50 Euro 2. Kind; 10 Euro 3. Kind, alle weiteren sind frei.
Abhängig von den wirtschaftlichen Verhältnissen der Familie kann der monatliche Betrag nach entsprechenden Kriterien selbstverständlich reduziert und das Schulgeld ermäßigt werden. Die Beantragung und Klärung läuft vertraulich über eine zentrale Ansprechperson im für die Katholischen Schulen zuständigen Dezernat in Mainz, nicht über die jeweilige Schule. Nähere Angaben finden Sie später auf unserer Homepage.
Mittagessen oder Pausengetränke
Klassen- und Schulfahrten, Wandertage, Exkursionen (teilweise durch Fördervereine unterstützt)
Ganztagsschulangebote
Lehr- und Lernmittel für den Unterricht, die nicht durch das Land gestellt werden
weitere Unterrichtsmaterialien (wie Hefte, Stifte, Kopien…)
Schulgeld ist als Sonderausgabe steuerlich abzugsfähig. Informationen dazu hat das für Sie zuständige Finanzamt oder der Steuerberater.
Bei allgemeinen Fragen zum Schulgeld informiert der/die jeweilige Schulleiter/in oder eine von ihr benannte Person. Kontodaten für Überweisungen erhalten Sie zu gegebener Zeit über das Schulsekretariat.
Die Fragen zu möglicher Reduzierung des Schulgelds sollen unabhängig vom jeweiligen Schulbetrieb diskret von zentraler Stelle bearbeitet werden. Dafür steht ab Januar 2019 eine Ansprechperson im Dezernat Schulen und Hochschulen für Sie bereit. Nähere Informationen folgen.
Engagieren wir uns weiter für Katholische Schulen. Sichern wir gute Qualitätsstandards im Miteinander von Schulträger, Lehrenden, Lernenden und ihren Eltern.
Ordinariatsdirektorin Dr. Gertrud Pollak,
Dezernat Schulen und Hochschulen