Seit 28. August 2017 ist Prof. Dr. Peter Kohlgraf Bischof von Mainz.
Er hat am 9. Dezember 2023 Dr. Sebastian Lang zum Generalvikar ernannt. Als Bevollmächtigte des Generalvikars vervollständigt Stephanie Rieth seit 12. April 2022 das Dreierteam der Bistumsleitung.
Das Amt des Domdekans hat Henning Priesel inne. Verwaltet wird das Bistum Mainz durch das Bischöfliche Ordinariat in Mainz. Die einzelnen Arbeitsbereiche des Ordinariats unterteilen sich in Dezernate sowie das kirchliche Gericht, das Offizialat.
Die Leiterinnen und Leiter der Dezernate kommen jede Woche in der Leitungskonferenz zusammen. Sie beraten und entscheiden dabei über die wichtigeren Angelegenheiten des Bistums.
Ein wichtiger Teil der Leitungsarbeit liegt bei den Räten und Gremien auf unterschiedlichen Ebenen des Bistums. Dazu gehören die Konferenz der Leiter der Pastoralräume und Pfarreien, der Diözesanpastoralrat, die Diözesanversammlung, der Katholikenrat und der Priesterrat.
Auf lokaler Ebene werden Pfarrgemeinde- und Verwaltungsräte tätig und auf regionaler Ebene Seelsorgeräte, Dekanatsräte und Dekanatsversammlungen.
Dezernent:
Gereon Geissler
Stellvertreterin:
Dr. Elisabeth Eicher
Bildungswerke/ -stätten im Bistum Mainz:
Familienbildungsstätten:
Fachstelle für katholische Büchereiarbeit im Bistum Mainz
Dezernentin:
Diözesancaritasdirektorin Nicola Adick
Stellvertreter:
Daniel Poznanski
Dezernent:
Michael Wagner-Erlekam
stellvertretender Dezernent:
Dr. David Hüser
Geschäftsstelle Diözesanversammlung / Diözesanpastoralrat / Katholikenrat
Berufungspastoral und Infostelle Berufe der Kirche / Christliches Orientierungsjahr (COJ)
Dezernentin:
Ordinariatsdirektorin Stephanie Rieth, Bevollmächtigte des Generalvikars
Dezernent:
Baudirektor Johannes Krämer
Stellvertretender Dezernent:
Roman Prokscha
Dezernent:
Finanzdirektor Carsten Erdt
Stellvertreterin:
Ordinariatsrätin Anja Coffeng-Bergmannshoff
Dezernent:
Domkapitular Hans-Jürgen Eberhardt
Stellvertretender Dezernent:
Hendrik Weinl
das Leben und den Dienst in der Kirche in Verkündung, Gottesdienst und Diakonie. Die Aufgaben des Priester-, Lehr- und Hirtenamtes werden im Bistum in teilkirchlicher Eigenständigkeit und in Bindung an die Gesamtkirche erfüllt.
Daraus ergeben sich folgende Einzelaufgaben: die zur Durchführung der Pastoral notwendige Gesetzgebung; langfristige Zielplanung, Entwicklung und Koordinierung pastoraler, pädagogischer und sozial-caritativer Dienste; allgemeinverbindliche Anordnungen zur Durchführung der Pastoral- und Bildungspläne, der Haushalts-, Stellen- und Raumpläne; die Bereitstellung der finanziellen Mittel, der Bauten und entsprechenden Einrichtungen zur Verwirklichung der aufgestellten Pläne; die Gewinnung und die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter wie auch die ständige Sorge für ihre Spiritualität.
Das Bistum trägt Mitverantwortung für die Erfüllung überdiözesaner und weltkirchlicher Aufgaben. Weiterhin nimmt es die Aufgaben subsidiär wahr, die die Struktureinheiten der mittleren Ebene personal- und sachbedingt überfordern. Das Bistum pflegt die Beziehungen innerhalb der Kirche wie nach außen, z.B. die Kontakte mit der römischen Kurie und dem Apostolischen Nuntius in Deutschland, mit der Deutschen Bischofskonferenz, regionalen Bischofskonferenzen und anderen Bistümern, mit Ordensgemeinschaften und katholischen Verbänden; mit den anderen Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie mit staatlichen Stellen und allen Institutionen von gesellschaftlicher und politischer Bedeutung (z.B. Parteien, Gewerkschaften, Massenmedien).
vgl.: „Gemeinsame Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland“ (1976) Seite: 702/703