Gemäß Bischöflichem Statut kann der Pfarrgemeinderat zur Erfüllung seiner Aufgaben Beauftragte, Sachausschüsse oder Projektgruppen heranziehen.
Beauftragte und Mitglieder von Sachausschüssen oder Projektgruppen werden vom Pfarrgemeinderat berufen; sie müssen nicht Mitglied des Pfarrgemeinderats sein.
Die Ausschüsse berichten in den Sitzungen des Pfarrgemeinderats über ihre Arbeit. Die Entscheidungskompetenz verbleibt beim Pfarrgemeinderat.
Die Sitzungen der Sachausschüsse sind in der Regel öffentlich.