Gemäß bischöflichem Statut dient der Pfarrgemeinderat der Erfüllung des Sendungsauftrages der Kirche. Dem Dekret des II. Vatikanischen Konzils über das Apostolat der Laien folgend, hat der Pfarrgemeinderat die Pflicht und das Recht, das Leben in der Pfarrgemeinde mitzugestalten und Sorge für alle Gemeindemitglieder zu tragen.
Der Pfarrgemeinderat ist beratend an der Leitung der Pfarrgemeinde beteiligt. Die Pflichte und Rechte des Pfarrers als Leiter der Pfarrei sind davon nicht berührt. Im Pfarrgemeinderat informieren sich Pfarrer und die übrigen Mitglieder über die Angelegenheiten der Gemeinde, sie beraten darüber und fassen gemeinsame Beschlüsse.
Der Pfarrgemeinderat beschließt insbesondere die konkreten Ziele und Schwerpunkte für das Gemeindeleben vor Ort.
Für die Wahlperiode 2015 - 2019 hatte der Pfarrgemeinderat fünf Schwerpunktthemen festgelegt:
Lesen Sie im Abschlußbericht des alten Pfarrgemeinderats, was daraus entstanden ist.