Die Besucherinnen und Besucher Gottesdienste am Sonntag und am Vorabend erfreuen sich am Gesang einer Kantorin oder eines Kantors zur besonderen Gestaltung der Antwort- und Begleitgesänge.
In der erneuerten Liturgie der römisch-katholischen Kirche ist das Amt des Kantors als liturgisches Amt vorgesehen. Dem Kantor kommt die Leitung der verschiedenen Gesänge zu, an denen sich das Volk beteiligt, heisst es in der Grundordnung des Römischen Messbuchs.