Neben Ihnen als personensorgeberechtigte Eltern dürfen noch alle weiteren Personen, die Sie uns im Vertrag schriftlich mitgeteilt haben, Ihr Kind von der Kita abholen. Sollte Ihr Kind zusätzlich von einer weiteren Person abgeholt werden, denken Sie bitte daran, dass wir diese Zustimmung ebenfalls unbedingt schriftlich benötigen. Die abholenden Personen müssen mindestens das 14. Lebensjahr vollendet haben.