Klärung in Bezug auf den Datenschutz:FirmApp nun auch im Bistum Mainz nutzbar

Zum Hintergrund
"2.1.1 Die Firm-App des Bonifatiuswerks
Im Berichtzeitraum hat das Katholische Datenschutzzentrum eine Prüfung der Firm-App des Bonifatiuswerks durchgeführt.
Auf die Anfrage aus einer kirchlichen Einrichtung hin wurde mit dem Bonifatiuswerk die technische und datenschutzrechtliche Ausgestaltung der Firm-App besprochen. Insbesondere wurden die vertragliche Ausgestaltung hinsichtlich des Verantwortlichkeitsmodells und die Rechtsgrundlagen für die verschiedenen Verarbeitungsvorgänge durch das Katholische Datenschutzzentrum überprüft. Das Bonifatiuswerk hat sich im Verlauf der Prüfung dazu entschlossen, die vertragliche Ausgestaltung zur Nutzung der App zu ändern. Das Vertragswerk der Firm-App wurde dergestalt geändert, dass nunmehr eine gemeinsame Verantwortlichkeit mit den Kirchengemeinden gemäß § 28 KDG vorgesehen ist. Die Datenschutzerklärung und die Nutzungsbedingungen der App wurden ebenfalls überarbeitet.
Durch die vom Bonifatiuswerk vorgenommenen Änderungen bezüglich der Verantwortlichkeit für die Verarbeitung der Daten und soweit sich das Katholische Datenschutzzentrum die technische Gestaltung der App angeschaut hat und entsprechende Anmerkungen durch Bonifatius umgesetzt wurden, konnten die Bedenken des Katholischen Datenschutzzentrums zum Betrieb der Firm-App aus datenschutzrechtlicher Sicht ausgeräumt werden."
[8. Jahresbericht des Diözesandatenschutzbeauftragten für die Erzdiözesen Köln und Paderborn sowie die Diözesen Aachen, Essen und Münster (nordrhein-westfälischer Teil) und des Verbandsdatenschutzbeauftragten des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) für den Zeitraum 01.01.2023–31.12.2023 - Redaktionsschluss: 31.10.2024]
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