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Taufpatin oder Taufpate werden

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Nicht alleine unterwegs

Jeder Mensch braucht andere Menschen, die ihn auf seinem Lebens- und Glaubensweg begleiten und bestärken. Das sind zunächst die Eltern. Aber es braucht noch andere Menschen. Eine besondere Rolle übernehmen hierbei Patinnen und Paten. Sie tragen Sorge dafür, dass das Kind (und seine Familie) nicht allein unterwegs ist. Sie teilen schöne Momente und sind Ansprechpersonen für Fragen, Probleme oder Herausforderungen. 

In den Glauben hineinwachsen

Die Taufe bekräftigt Gottes „Ja“ zu jedem einzelnen Menschen. Die Kirche tauft Kinder in der Hoffnung, dass sie in den Glauben hineinwachsen und im Leben auf diesen „Ja“ vertrauen. Als Patin oder Pate engagieren Sie sich mit ihren eigenen Erfahrungen und ihrer Persönlichkeit und helfen ihrem Patenkind, den Glauben kennenzulernen und in ihn hineinzuwachsen. 

Wie geht das heute, ein:e Christ:in zu sein?

Pat:innen helfen mit, dass sich aus dem guten Anfang mit der Taufe ein Weg entwickelt, auf dem das Kind gern mit Gott unterwegs ist und sein Leben unter seinem Segen meistert. Das Kind braucht neben seinen Eltern Menschen wie Sie, die ihm Mut machen auf diesem Weg, der heutzutage nicht selbstverständlich ist.  Und wer sich im Hinblick auf die Aufgaben des Patenamts unsicher fühlt, dem darf gesagt werden: Miteinander durchs Leben gehen heißt auch zusammen wachsen und lernen!

Taufpate oder Taufpatin zu sein ist heute nicht mehr nur ein ehrenvolles Amt, sondern die wunderbare, verantwortungsvolle und lohnenswerte Aufgabe, einen Menschen sein ganzes Leben lang zu begleiten. In religiösen Dingen. Aber auch darüber hinaus.

Mitgestaltung des Taufgottesdienstes

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Als Patin oder Pate kommt Ihnen auch in der Taufe selbst eine besondere Rolle zu. Sie versprechen zu Beginn, dass Sie den Eltern helfen, das Kind in den Glauben einzuführen beziehungsweise auf dem Glaubensweg zu begleiten. Sie dürfen nach den Eltern dem Kind ein Kreuz auf die Stirn zeichnen. In besonderer Weise werden Sie vor der eigentlichen Taufe nach Ihrem Glauben gefragt. Gemeinsam mit den Eltern bekennen sie diesen Glauben, in den das Kind hineinwachsen darf.

Aber das sind nur die durch die Liturgie festgelegten Punkte. In Absprache können Sie auch an vielen anderen Stellen, den Taufgottesdienst mitgestalten - z.B. durch Musik, bei den Fürbitten, dem Entzünden der Taufkerze, dem Halten des Kindes bei der Taufe, persönliche Worte an den Täufling nach der Taufe. Bringen Sie sich als Patin bzw. Pate gerne bei der Vorbereitung und den Taufgesprächen mit ein.

Taufkerze

Eine schöne Geste, die oft die Taufpat:innen übernehmen ist die Besorgung oder Gestaltung der Taufkerze. Taufkerzen können in verschiedenen Geschäften oder auch im Internet gekauft werden. Materialien zum Gestalten finden Sie in jedem gut sortierten Bastelladen. Auf die Kerze gehören zunächst Name und Taufdatum. Als weitere Elemente werden meist Bilder oder Symbole gewählt, die etwas über den Sinn der Taufe sagen. Ggf. können Sie sich bei der Auswahl der Motive vom Bibeltext der Tauffeier oder dem Taufspruch inspirieren lassen. Weitere Ideen und hilfreiche Tipps, um die Taufkerze selbst zu gestalten, finden sie auf den Seiten von meinefamilie.at ...

Geschenke

Geschenk

Kinder wären keine Kinder, wenn sie sich nicht über Geschenke freuen würden. Und auch wenn sie nicht der zentrale Aspekt des Patenamtes sind, sind Geschenke bei der Patenschaft oft ein wichtiges Thema. Es empfiehlt sich, schon vor der Taufe Erwartungen bezüglich der Geschenkskultur abzuklären. Nicht selten hat die Patin oder der Pate eine ganz andere Vorstellung als die Eltern. Ein offenes Gespräch im Vorfeld kann Enttäuschungen und Verunsicherungen vorbeugen. Eine Patenschaft soll auf keinen Fall eine (finanzielle) Belastung sein, die Beziehung zum (Paten-)Kind soll im Vordergrund stehen.

Zeit und Zuwendung sind das wertvollste Geschenk. Konkret können Sie…

  • mit und ohne Eltern Ausflüge mit dem Kind unternehmen
  • Ihr Patenkind einladen zum Spielen, Toben, Drachen oder Baumhäuser bauen, Backen, Malen oder Basteln
  • für Gespräche über Gott und die Welt zur Verfügung stehen - auch über die eigenen Zweifel
  • ihm erzählen, warum Sie Christ sind
  • mit Ihrem Patenkind beten
  • zusammen mit ihm in den Kleinkindergottesdienst gehen
  • Geschenke aussuchen, die zum Nachdenken anregen
  • Geschichten erzählen, die helfen das Leben zu gestalten - auch aus der Bibel?!
  • eine Kerze in der Kirche anzünden – für einen lieben Menschen oder was anderes
  • ihr oder ihm am Namenstag gratulieren
  • den Namenstag (oder auch Tauftag) fest im Kalender reservieren und als gemeinsamen Tag (bzw. Mittag und/oder Abend) gestalten
  • „religiöse“ Feste mitbegehen (z. B. Martinsumzüge, Nikolausabende, Erstkommunion, Firmung, Trauung)
  • in der stürmischen Pubertät einen festen Halt außerhalb des Elternhauses anbieten.
  • durch kleine Zeichen und Gesten, vielleicht auch Briefe oder Postkarten zeigen: „Ich bin für dich da. Du bist wertvoll.“
  • ...

Und wenn es doch auch um materielle Geschenke geht, werden Sie vielleicht hier fündig...

Erinnerungen festhalten

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Die Aufgabe als Patin oder Pate umfasst einen längeren Zeitraum. Der gemeinsame Weg ist im Idealfall etwas länger. Und so kann es reizvoll sein, einzelne Wegmarken oder Abschnitte bewusst für sich, noch viel mehr aber für das Patenkind festzuhalten. Es gibt dementsprechend gestaltete Bücher, die darauf warten bestückt zu werden (z.B. "Patenkind Ahoi", "Liebes Patenkind" oder auch "Mein Patenkind").
Aber es gibt natürlich auch die Möglichkeit selbst kreativ zu werden und besonderen Momenten einen besonderen Rahmen zu geben. Das kann geschehen in Form von (kurzen) Briefen, die Sie schreiben und zu einem Anlass dem Patenkind übergeben. Oder Sie gestalten zu gewissen Anlässen Fotoalben oder - bücher mit persönlichen Erinnerungen. Ihrer Kreativität sind keine Grenzen gesetzt.

FAQ

Das Patenamt hat in der Kirche eine sehr lange Tradition. In der Alten Kirche war es üblich Erwachsene zu taufen. Ein Mensch, der bereits Christ ist und der eine andere Person zum Glauben und zur Aufnahme in den Katechumenat (so bezeichnet man die Lern- und Vorbereitungszeit bis zur Taufe) führt, ist dessen Pate bzw. Patin. In der alten Kirche bürgte die Patin bzw. der Pate für die Ernsthaftigkeit der Bewerberin bzw. des Bewerbers und ist deren Begleitung.

Erst seit dem 5. Jhd. kommt die Feier der Kindtaufe auf. Damit verändert sich auch die Rolle und Aufgabe. Das II. Vatikanische Konzil (1962-1965) nimmt die Bedeutung des Patenamtes erneut in den Blick. Die Paten bzw. der Pate soll die Eltern auf dem Weg des Glaubens mit ihrem Kind eher unterstützen (SC 67), um bei der Gestaltung eines christlichen Lebens zu helfen.

Die Patin bzw. der Pate begleitet den Täufling auf seinem Weg im Glauben und soll Vorbild und Stütze sein. Von der Taufe über die Erstkommunion bis zur Firmung (und darüber hinaus) darf sie bzw. er den Täufling begleiten und dabei auch die eigenen Erfahrungen mit den Sakramenten einbringen. Deshalb müssen gemäß des Kirchenrechts Taufpat:innen selbst katholisch getauft und gefirmt sein und dürfen nicht aus der Kirche ausgetreten sein. Das Kirchenrecht sieht außerdem ein Mindestalter von 16 Jahre vor. Im Ausnahmefall kann aber auch jemand Jüngeres das Amt übernehmen. Mutter und Vater können das Patenamt nicht selbst übernehmen.

Die Bedingungen, die das Kirchenrecht an das Patenamt stellt, spiegeln die besondere Verantwortung und Wichtigkeit dieser Aufgabe. Nicht jede:r, die oder der als Pat:in von den Eltern angefragt wird, kann diese Bedingungen erfüllen. Wenn das der Fall ist, sprechen Sie mit den Verantwortlichen in Ihrer Wohnortpfarrei. Vielleicht können Sie gemeinsam eine Lösung finden.

Vom Kirchenrecht vorgesehen ist, dass im Normalfall eine Person das Patenamt übernimmt. In vielen Fällen ist aber auch eine zweite Person als Pat:in möglich.

Darüber hinaus räumt das Kirchenrecht die Möglichkeit ein, dass neben einer katholischen Patin bzw. einem katholischen Paten auch ein:e Taufzeug:in zugelassen ist. Als Taufzeug:in können Getaufte einer nichtkatholischen kirchlichen Gemeinschaft (z.B. eine evangelische Christin) fungieren.

Ein Kind braucht über die Eltern hinaus Menschen, die es auf seinem Lebens- und Glaubensweg begleiten. Sie können Ansprechpartner:in für wichtige Fragen, Problemen und Herausforderungen und Wegbegleiter:in für besondere Momente sein – gerade weil sie nochmal einen andere Perspektive einbringen als die Eltern. Aus dieser Erfahrung ist im Kirchenrecht (can. 872) festgehalten, dass jedem Täufling eine Patin oder Pate an die Seite gestellt werden soll.

Wenn sich aus dem Verwandten- oder Bekanntenkreis des Täuflings niemand bereit erklärt, den Dienst zu übernehmen, kann gegebenenfalls auch ein Mitglied der Kirchengemeinde das Patenamt übernehmen. Alternativ kann eine Taufe aber auch ohne Patin bzw. Pate stattfinden.

Kirchlicherseits erklärt sich die Patin bzw. der Pate (auch im Gottesdienst ganz offiziell) dazu bereit, bei der religiösen Erziehung des Kindes mitzuwirken.

Vor dem staatlichen Gesetzgeber sind mit der Übernahme des Patenamtes keine Rechte oder Verpflichtungen verbunden. Auch wenn es immer wieder zu hören ist: Falls den Eltern des Kindes etwas zustößt, bestehen keine automatische Fürsorgepflicht, Sorgerecht oder auch Vormundschaftsaufgaben für die Patin oder den Paten. In der Regel übernimmt zunächst das Jugendamt die Sorge für das Kind und ermittelt, wo das Kind untergebracht werden soll. Meistens sind das Verwandte. Allerdings können die Eltern in ihrem Testament verfügen, dass man auch als Pat:in die Vormundschaft für das Kind bekommt.

Als Patin oder Pate kann man nicht abgesetzt werden - etwa nach einem Streit mit den Eltern. Der Name der Patin bzw. des Paten kann nicht aus dem Taufregister gestrichen werden. Patin und Paten sind Begleiter für ein ganzes Leben.

Die Katholische Kirche kennt zwei Formen des Patenamtes: Taufpate und Firmpate. Ursprünglich war die Firmung, als Teil der Initiation (Aufnahme in die christliche Gemeinschaft), in der Tauffeier erhalten. Erst als die Firmung (ca. im 2. Jahrhundert n. Chr.) herausgelöst wurde, entstand das eigene Firm-Patenamt. Das Kirchenrecht (can 893, §2) empfiehlt, weil die beiden Feiern eng zusammengehören, dass das Taufpatenamt und das Firmpatenamt von derselben Person übernommen werden. Das ist aber nur eine Empfehlung und kann vom Firmling frei entschieden werden.

Patenkreativ

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Taufpat:in werden und sein? Worum geht's da eigentlich? Auf der Portalseite "Patenkreativ" des Bistum Limburg finden Sie Wissenswertes zur Taufe und zum Patenamt sowie Ideen, Lieder, Gebete uvm.

Auf der Seite finden sich auch Hinweise zu Veranstaltungen für Patin bzw. Pate und Patenkind.