Fragen für Erwachsene [ ? ]

Der Pate / die Patin hat eine wichtige Aufgabe. Er/ Sie soll dem Firmling helfen, als Christ zu leben und zu seinem Glauben zu stehen.

In manchen Gegenden ist es üblich, dass der Taufpate auch der Firmpate ist. Das muss aber nicht sein. Wie der Taufpate muss der Firmpate bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
Zuerst muss die Person bereit sein, Pate zu werden und die Verantwortung zu übernehmen. Die Person muss ein bestimmtes Alter haben (in Deutschland mindestens 16 Jahre).
Der Pate / die Patin soll den Jugendlichen dabei unterstützen, als Christ zu leben, deshalb darf er oder sie auch nicht aus der Kirche ausgetreten sein. Aus dem gleichen Grund soll der Pate/ die Patin katholisch getauft sein und auch zur Firmung gegangen sein.

Bei der Firmung gibt es nur einen Paten oder eine Patin. Pate / Patin bleibt man sein ganzes Leben lang. Man kann nicht zurücktreten.

Der Pate / die Patin hat eine wichtige Aufgabe. Er/Sie soll dem Firmling helfen, als Christ zu leben und zu seinem Glauben zu stehen.

Das setzt die Bereitschaft voraus, mit dem Firmling in Kontakt zu bleiben und mit ihm über Fragen des Glaubens und des Lebens zu sprechen – eben eine Wegbegleitung zu sein.

Das Kirchenrecht sieht vor, dass diejenigen, die das Sakrament der Ehe empfangen möchten, gefirmt sein sollten. Das hängt damit zusammen, dass die Firmung die bewusste Entscheidung für das Leben als Christ bedeutet und jemand der kirchlich heiraten will um ein Sakrament bittet, das heißt zur Gemeinschaft der Kirche gehören möchte.

Allerdings sollte die Entscheidung zur Firmung in keinem Fall von der Überlegung abhängig gemacht werden, ob man später evtl. kirchlich heiraten möchte. Eine Firmung ist jederzeit möglich, so dass sich jemand durchaus im Erwachsenenalter firmen lassen kann, der das als Jugendlicher nicht wollte.

Ein getaufter Christ kann jederzeit um die Firmung bitten. In der Regel wendet er/ sie sich dazu an den Pfarrer vor Ort. Mit diesem kann dann der persönliche Weg zur Firmung besprochen werden und eine Vorbereitungszeit gestaltet werden.

Im Bistum Mainz findet die Erwachsenenfirmung einmal im Jahr im Hohen Dom zu Mainz statt.

Es werden in der katholischen Kirche zwei Formulierungen des Glaubensbekenntnisses (lat. „Credo“ – „Ich glaube“) gebraucht. Inhaltlich machen beide Texte die gleichen Aussagen. Häufiger wird das „Apostolische Glaubensbekenntnis“ gesprochen. Auch die evangelischen Christen sprechen dieses Glaubensbekenntnis, allerdings ersetzen sie das Wort „katholische“ (griech. „allumfassend“) meist durch „christliche“. Der Text lautet:

Das Apostolische Glaubensbekenntnis

Ich glaube an Gott, den Vater, den Allmächtigen,
den Schöpfer des Himmels und der Erde.

Und an Jesus Christus, seinen eingeborenen Sohn,
unsern Herrn,
empfangen durch den Heiligen Geist,
geboren von der Jungfrau Maria,
gelitten unter Pontius Pilatus,
gekreuzigt, gestorben und begraben,
hinabgestiegen in das Reich des Todes,
am dritten Tage auferstanden von den Toten,
aufgefahren in den Himmel;
er sitzt zur Rechten Gottes, des allmächtigen Vaters;
von dort wird er kommen, zu richten die Lebenden und die Toten.

Ich glaube an den Heiligen Geist,
die heilige katholische Kirche,
Gemeinschaft der Heiligen,
Vergebung der Sünden,
Auferstehung der Toten
und das ewige Leben.

Amen.

Das Glaubensbekenntnis von Nizäa und Konstantinopel

Dieses Glaubensbekenntnis, das auch „Nicaenum“ genannt wird, wurde auf dem Konzil von Nizäa im Jahr 325 formuliert und auf dem Konzil in Konstantinopel (381) überarbeitet. Es ist das einzige Glaubensbekenntnis, das Christen fast aller Konfessionen verbindet. Allerdings gibt es einige Abweichungen zwischen den Traditionen:

Die wörtliche Übersetzung lautet "Ich glaube". Die katholische Kirche beschloss jedoch auf dem 2. Vatikanischen Konzil, hier statt dessen "Wir glauben" zu übersetzen. Zum Teil haben sich die evangelischen Kirchen dem angeschlossen.

Der Originaltext hat das "und dem Sohn" nicht. Es wurde später in den Text eingefügt. Weil nicht alle Christen mit dieser Ergänzung einverstanden waren, kam es 1054 zur Kirchenspaltung zwischen West- und Ostkirchen. Die katholische und die evangelischen Kirchen halten an dem Zusatz bis heute fest, während die orthodoxen Kirchen die Ergänzung bis heute ablehnen. In ökumenischen Gottesdiensten wird der Zusatz darum meistens weggelassen.

Im dritten Absatz ersetzen evangelischen Christen das Wort „katholische“ (griech. für „allumfassend“) meist durch „christliche“.

Ich glaube (oder: Wir glauben) an den einen Gott,
den Vater, den Allmächtigen,
der alles geschaffen hat, Himmel und Erde,
die sichtbare und die unsichtbare Welt.

Und an den einen Herrn Jesus Christus,
Gottes eingeborenen Sohn,
aus dem Vater geboren vor aller Zeit:
Gott von Gott, Licht von Licht,
wahrer Gott vom wahren Gott,
gezeugt, nicht geschaffen,
eines Wesens mit dem Vater;
durch ihn ist alles geschaffen.
Für uns Menschen und zu unserem Heil
ist er vom Himmel gekommen,
hat Fleisch angenommen
durch den Heiligen Geist von der Jungfrau Maria
und ist Mensch geworden.
Er wurde für uns gekreuzigt unter Pontius Pilatus,
hat gelitten und ist begraben worden,
ist am dritten Tag auferstanden nach der Schrift
und aufgefahren in den Himmel.
Er sitzt zur Rechten des Vaters
und wird wiederkommen in Herrlichkeit,
zu richten die Lebenden und die Toten;
seiner Herrschaft wird kein Ende sein.

Und an den Heiligen Geist,
der Herr ist und uns lebendig macht,
der aus dem Vater (und dem Sohn) hervorgeht,
der mit dem Vater und dem Sohn angebetet und verherrlicht wird,
der gesprochen hat durch die Propheten.

Und an die eine, heilige, katholische (oder: christliche) und apostolische Kirche.
Ich bekenne die eine Taufe zur Vergebung der Sünden.
Ich erwarte die Auferstehung der Toten und das Leben der kommenden Welt.

Amen.