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Jesus wollte die Versöhnung der Menschen. Trotz Schuld und Versagen darf der Mensch vor ihn treten im Wissen, dass Gott ihm verzeiht, ihn mit sich und seiner Umwelt versöhnt. Die Kirche führt den Auftrag Jesu fort und bietet dafür das Sakrament der Buße, oder wie es auch heißt, das Sakrament der Versöhnung an. Jeder, der aufrichtig seine Schuld vor einem Priester bekennt und den festen Vorsatz hat, die Verfehlung wieder gut zu machen, wird von dem Priester in der Beichte von seinen Sünden losgesprochen. Der Priester handelt dabei stellvertretend für Gott.

Die Feier der Versöhnung findet im Beichtstuhl oder heute meist im Beichtzimmer statt. Im Gespräch bekennt der Beichtende seine Schuld und erhält vom Priester in Stellvertretung Gottes die Zusage, dass seine Schuld vergeben ist. Das sichtbare Zeichen dafür ist am Ende der Lossprechung das Kreuzzeichen. Es erinnert daran, dass mit dem Tode Jesu die Versöhnung unwiderruflich geworden ist.

Das Bußsakrament läuft im Wesentlichen immer in der folgenden Form ab:

  • Begrüßung
  • Lesung des Wortes Gottes (freigestellt)
  • Sündenbekenntnis und Genugtuung
  • Gebet des Gläubigen und Lossprechung
  • Lobpreis Gottes und Entlassung

Der Priester ist zur absoluten Geheimhaltung verpflichtet. Die Kirche stellt an diese Geheimhaltung höchste Anforderungen. Wer dagegen verstößt, kann nur vom Papst selbst davon wieder losgesprochen werden. Der Staat respektiert das Beichtgeheimnis ebenfalls. Auch vor Gericht kann der Priester nicht gezwungen werden, den Inhalt der Beichte preiszugeben.

Das Sakrament der Versöhnung ist an keine Zeit gebunden. Die Kirche empfiehlt den Empfang des Bußsakraments besonders in der österlichen (Buß-)Zeit. Jeder Mensch kann zu jeder Zeit zu einem Priester gehen und ihn um ein Beichtgespräch bitten. In vielen Kirchen gibt es bestimmte Zeiten, in denen immer ein Priester da ist.

Die meisten Menschen beichten das erste Mal, bevor sie das erste Mal zur heiligen Kommunion gehen. Man kann so oft zur Beichte gehen, wie man möchte.

Der Bußgottesdienst ist eine Wortgottesfeier, in deren Rahmen besondere Hilfen für die Gewissenserforschung gegeben werden. Er unterstreicht den kirchlichen Charakter der Versöhnung. Der Bußgottesdienst ergänzt die Einzelbeichte und gewährt den Mitfeiernden Befreiung von leichten Sünden. Schwere Verfehlungen bedürfen aber der Beichte. Nur die Beichte hat sakramentalen Charakter.

Neben der Beichte als Ort der Versöhnung des einzelnen und der Feier der Versöhnung in Gemeinschaft (für die Lossprechung von so genannten „lässlichen“ Sünden) kennt die Kirche in Notfällen auch die Feier der Versöhnung mit allgemeinem Bekenntnis und der Generalabsolution. Das Einzelbekenntnis wird hier durch eine allgemeines Bekenntnis ersetzt. Die im Rahmen dieser Feier vergebene schwere Schuld muss aber innerhalb eines Jahres einzeln gebeichtet werden.

„Todsünde“ ist ein moraltheologischer, kein biblischer Begriff. Unter Todsünde wird eine schwere Verfehlung verstanden, der eine voll zu verantwortende und freie Entscheidung des Menschen zugrunde liegt. Eine Lossprechung von Todsünden kann nur in der persönlichen Beichte ermöglicht werden. „Todsündenkataloge“ früherer Jahrhunderte bedürfen heute aufgrund der Erkenntnis über komplizierte Zusammenhänge menschlichen Handelns und über Faktoren, die die Freiheit des Menschen einschränken, einer kritischen Überprüfung.

Die Moraltheologie spricht bei einer teilweisen Abwendung von Gottes Willen und damit von Gott selbst von einer „lässlichen Sünde“. Lässliche Sünden werden auch „Wundsünden“ oder „alltägliche Sünden“ genannt. Sie können, müssen aber nicht gebeichtet werden. Auch andere Formen der Buße (z.B. ein Bußgebet, Teilnahme an einem Bußgottesdienst usw.) können von lässlichen Sünden befreien.

Auch die evangelische Kirche kennt die Buße. Einige evangelische Bekenntnisse zählen sie zu den Sakramenten. Für die orthodoxen Christen ist besonders der Gedanke wichtig, dass man nach dem Fehler und der Versöhnung mit Gott neu anfängt und sein Leben ändert.